Als ich gestern durch meinen Feed scrollte, fiel mir das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Facebook-Fanpage der Bundesregierung ins Auge. Ein digitaler Meilenstein, der die Grenzen zwischen staatlicher Kommunikation und Datenschutz neu auslotet.
Die Richter in Köln haben entschieden: Die Bundesregierung darf ihre Facebook-Präsenz vorerst weiterbetreiben. Die Klage des Datenschutzvereins Digitalcourage wurde abgewiesen. Seit Jahren schwelt der Streit über die datenschutzrechtliche Verantwortung bei Facebook-Seiten. Besonders brisant: Als öffentliche Stelle trägt die Regierung besondere Verantwortung für den Schutz unserer Daten. Dennoch argumentierte das Gericht, die Regierung sei nicht «gemeinsam Verantwortliche» mit Meta für die Datenverarbeitung.
Ich erinnere mich noch, wie ich vor drei Jahren einen Beitrag über dieses Thema recherchierte. «Die Situation ist juristisches Neuland«, erklärte mir damals ein Datenschutzexperte. «Wir betreten mit Social-Media-Aktivitäten staatlicher Stellen unbekanntes Terrain.» Diese Worte klingen heute noch nach.
Die Bundesregierung selbst begrüßte das Urteil. «Die digitale Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern bleibt essenziell für unsere Demokratie«, lautete die offizielle Stellungnahme aus Berlin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Gang durch die Instanzen scheint vorprogrammiert. In unserer digitalen Gesellschaft bleibt die Frage, wo staatliche Information endet und wo kommerzielle Datennutzung beginnt, aktueller denn je. Für mich ein Spannungsfeld, das uns noch lange beschäftigen wird.