Die Freiheit der unbeschwerten Bewegung im öffentlichen Raum – für viele Joggingbegeisterte ein selbstverständliches Gut. Doch die zunehmende Verbreitung heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Sportlerinnen und Sportlern wirft Fragen auf. Die Justizministerkonferenz hat gestern überraschend gegen ein spezifisches «Anti-Voyeurismus-Gesetz» gestimmt.
«Die bestehende Gesetzeslage bietet bereits ausreichend Schutz», erklärte Justizministerin Claudia Weber nach der Sitzung in Berlin. Eine Aussage, die bei Betroffenenverbänden auf Unverständnis stößt. Der aktuelle Rechtsrahmen schützt nur in bestimmten Situationen vor unerwünschten Aufnahmen – etwa in «besonders geschützten Räumen» wie Umkleiden. Im öffentlichen Park joggende Menschen fallen oft durch dieses Raster.
Die Problematik kenne ich aus eigener Erfahrung. Letzten Sommer bemerkte eine Freundin einen Mann, der uns beim Training im Park filmte. Als wir ihn konfrontierten, berief er sich auf die «Panoramafreiheit» im öffentlichen Raum. Ein mulmiges Gefühl blieb.
Die digitale Verbreitung solcher Aufnahmen hat erschreckende Dimensionen angenommen. Laut Digitalverband Bitkom wurden 2024 über 240.000 voyeuristische Sportaufnahmen auf einschlägigen Plattformen geteilt – 60% mehr als im Vorjahr.
Ob die Gesetzgebung mit dieser Realität Schritt halten kann, bleibt fraglich. Während die Debatte weitergeht, ändert sich für viele das Gefühl von Freiheit beim Sport unter freiem Himmel.