Der Saal des Frankfurter Landgerichts war am Freitag still, als der Vorsitzende Richter das Urteil verkündete. Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Der sechzigjährige Angeklagte zeigte nur ein kaum merkliches Kopfschütteln. Sein Schweigen, das den gesamten viermonatigen Prozess geprägt hatte, setzte er fort. Für die Familie und Freunde des Opfers, eine 40-jährige Frau und Mutter zweier Kinder, war dieses Schweigen eine weitere Qual. Der Richter sprach es direkt an: „Jedenfalls Ihre Kinder brauchen Antworten. Übernehmen Sie Verantwortung!“ Doch Antworten blieben aus.
Die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts Hessen zeichneten ein anderes, erschreckend klares Bild. Ein Bild von kalter Berechnung. Die Suche des Angeklagten im Internet im Mai 2023 führte die Ermittler auf die Spur: Nach giftigen Kräutern, legalen Waffen und sedierenden Mittern suchte er. Er bestellte zehn Milliliter eines Beruhigungsmittels über einen Onlineshop. Besonders auffällig: Am Tag vor dem Tod seiner Frau googelte er nach „hohen Bergen mit hohen Abgründen in Hessen und Bayern“ und, entscheidend, nach „Hotels mit hoch gelegenen Balkonen“.
Noch am selben Tag reservierte er ein Zimmer im 22. Stock des Leonardo Royal Hotels in Frankfurt-Sachsenhausen. Beim Einchecken bat er ausdrücklich um ein Zimmer in einer hohen Etage. Als Anlass für den Hotelbesuch gab er gegenüber seiner Frau an, ihre Ehe retten zu wollen. Sie wusste von seiner Affäre, war aber bereit, an der Beziehung festzuhalten und freute sich auf den gemeinsamen Abend. Was sie nicht wusste: Ihr Mann hatte sich zuvor in Internetforen informiert. Dort wurde diskutiert, dass bei einem Sturz aus großer Höhe oft nicht mehr nachweisbar sei, ob es sich um einen Unfall oder ein Verbrechen handelte. Die Staatsanwaltschaft vermutet sogar, dass eine Folge der Krimiserie „CSI Vegas“, in der ein Mann während des Sex vom Balkon gestoßen wird, ihn inspiriert haben könnte.
Was dann in der Nacht zum 19. Mai 2023 genau auf dem schmalen Balkon in 22 Stockwerken Höhe geschah, bleibt im Detail ungewiss. Es gab keine Zeugen, keine Aufnahmen. Zimmernachbarn berichteten von einer lauten Männer- und einer Frauenstimme, dann einem „Nein, nein“. Kurz darauf erschien der Deutsch-Brite an der Rezeption und meldete mit den Worten „My wife fell down“ den Sturz seiner Frau. In den folgenden Vernehmungen variierte seine Geschichte: Mal sprach er von einem sexuellen Unfall, mal behauptete er, seine Frau habe Suizid begangen.
Doch die Beweislage war erdrückend. Die Lebensversicherung der Frau in Höhe von 400.000 Euro und eine weitere Unfallversicherung über 10.000 Euro stellten ein finanzielles Motiv dar. Das Geld wurde aufgrund des laufenden Verfahrens nie ausgezahlt. Das emotionale Motiv lieferte sein Lebenswandel unmittelbar nach der Tat: Er zog sofort mit seiner Geliebten zusammen, machte ihr knapp ein Jahr später einen Heiratsantrag und zeugte mit ihr ein Kind. Inzwischen leben die beiden getrennt.
- Aussagen von Freunden und Familienangehörigen der Getöteten widerlegten die Versionen des Angeklagten.
- Eine depressive Verstimmung oder suizidale Gedanken seien bei der lebensfrohen Frau völlig untypisch gewesen.
- Die Idee eines „Sexunfalls“ wiesen sie ebenfalls als absurd zurück.
- Der Angeklagte habe seine Frau „wie einen Müllsack“ entsorgen wollen.
- Dieses Motiv war besonders verwerflich und damit als Mord aus niedrigen Beweggründen zu werten.
- Die Verteidigerin kündigte Revision an.
Der Vorsitzende Richter fasste die Überzeugung des Gerichts in drastischen Worten zusammen: Der Angeklagte habe seine Frau „wie einen Müllsack“ entsorgen wollen, um frei für ein neues Leben zu sein. Dieses Motiv, verbunden mit der hinterhältigen Planung, wertete die Schwurgerichtskammer als besonders verwerflich und damit als Mord aus niedrigen Beweggründen.
Die Verteidigerin des Verurteilten kündigte nach dem Urteil Revision an. Damit geht der Fall vor den Bundesgerichtshof. Für die beiden gemeinsamen Kinder, heute sieben und zwölf Jahre alt, bedeutet dies eine weitere Verlängerung des unermesslichen Leids. Sie haben ihre Mutter verloren, ihr Vater ist ihr Mörder – und weigert sich bis heute, die Wahrheit zu sagen. Die Hoffnung auf abschließende Antworten und einen klaren Schlussstrich rückt damit erneut in weite Ferne. Das Frankfurter Urteil ist ein starkes Zeichen der Justiz, doch die tiefsten Wunden dieser Familientragödie kann es nicht schließen.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Urteil | Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes |
| Alter des Angeklagten | 60 Jahre |
| Opfer | 40-jährige Frau und Mutter |
| Zeugen | Keine |
| Motiv | Finanzielles und emotionales |
| Kinder | 2 (Alter: 7 und 12 Jahre) |