Taser-Einsatz in Hamburg: Bundespolizei erlaubt, Landespolizei wartet – Eine Sicherheitsfrage spaltet die Koalition
Die Szene spielt sich im Hamburger Nahverkehr ab, einem Ort des alltäglichen Pendelns, der plötzlich zum Schauplatz einer gefährlichen Konfrontation wird. Am frühen Abend des 2. Januar verlässt eine S-Bahn der Linie S1 den Bahnhof Hasselbrook. Kurz darauf schallt ein bedrohlicher Ruf durch den Wagon: „Ich steche dich ab!“ Die angespannte Lage eskaliert, als der aggressive Mann am nächsten Halt, Landwehr, von Bundespolizisten gestellt wird. Er droht mit einem Messer, seine Hände stecken in den Jackentaschen. Nach mehrfachen Warnungen ziehen die Beamten ihr Distanz-Elektroimpulsgerät – einen Taser – und drohen mit dessen Einsatz. Der Mann reagiert nicht, bleibt eine Gefahr. Die Polizisten lösen aus. Der Mann bricht zusammen, wird versorgt und festgenommen.
Dieser Vorfall markiert den bisher einzigen Einsatz in diesem Jahr, bei dem die Hamburger Bundespolizei einen Taser tatsächlich abfeuern musste. In elf weiteren Situationen reichte bereits die Androhung des knallroten Geräts aus, um die Lage zu deeskalieren. Diese Zahlen, die die Bundespolizei mitteilt, illustrieren einen klaren Trend: Für die Bundespolizei in Hamburg ist der Taser längst ein etabliertes, akzeptiertes Einsatzmittel im Streifendienst. Ein Blick auf die Landespolizei hingegen zeigt ein völlig anderes Bild. Hier verfügen nur spezielle Einheiten über die Geräte, der reguläre Streifendienst geht ohne sie auf Patrolle. Diese Diskrepanz offenbart mehr als nur unterschiedliche Ausrüstungsstände; sie legt eine deutliche politische Trennlinie innerhalb des Hamburger Senats frei, die sich direkt auf die Sicherheit im öffentlichen Raum auswirkt.
Die Bundespolizei hat ihre Entscheidung auf eine fast fünf Jahre dauernde Erprobungsphase gestützt, deren Ergebnisse für sie eindeutig sind. Bis Ende September 2024 wurden Taser über 40.000 Mal im Dienst mitgeführt. Sie kamen in 132 Fällen zum Einsatz, aber nur in 16 davon wurde tatsächlich ausgelöst. Das bedeutet: In fast 88 Prozent der Bedrohungslagen genügte allein die Sichtbarkeit und Ankündigung des Tasers, um eine Person zur Kooperation zu bewegen, ohne dass die Waffe eingesetzt werden musste. Verletzungen, die eine Behandlung erfordert hätten, seien durch die Taser-Einsätze nicht entstanden, heißt es im Abschlussbericht.
Diese positiven Erfahrungen führten auf Bundesebene zu einer klaren Gesetzesänderung. Seit Ende Dezember 2025 sind Distanz-Elektroimpulsgeräte offiziell im Katalog der zugelassenen Bundespolizei-Einsatzmittel verankert. Die Begründung des Bundesinnenministeriums: Polizisten müssten in gefährlichen Situationen abgestuft und verhältnismäßig reagieren können. Der Taser schließe eine Lücke zwischen Pfefferspray, Schlagstock und der ultima ratio, der Schusswaffe. Die Bundespolizeiinspektion Hamburg war von Anfang an Teil dieser Erprobung. Hier tragen speziell geschulte Beamte die Geräte seit einem Jahr im ganz normalen Streifendienst. 2025 wurde ein Taser zwölfmal angedroht, dreimal ausgelöst.
„Vorgesehen ist das Gerät für Situationen, in denen unmittelbarer Zwang zulässig ist, andere Mittel aber unverhältnismäßig wären oder keine sichere Bewältigung der Lage versprechen“, erklärt Angelika Kubik, Sprecherin der Bundespolizeidirektion Hannover. Konkret gehe es etwa um Personen, die zwar einen gefährlichen Gegenstand wie ein Messer bei sich führen, aber noch nicht angegriffen haben, von denen jedoch erheblicher Widerstand zu erwarten ist. Die Bundespolizei betont jedoch einen wichtigen Vorbehalt: „In unmittelbar lebensbedrohlichen Einsatzsituationen stellt der DEIG keine Alternative zur polizeilichen Schusswaffe dar.“ Dennoch sieht die Behörde einen erheblichen deeskalierenden Effekt. Schon die auffällige Farbe und das offene Tragen hätten einen präventiven Nutzen. Der Warnton könne „bestehende Wahrnehmungsbarrikaden“ durchbrechen, sagt Kubik. Die Hamburger Bundespolizisten bewerteten die Geräte „ausnahmslos als positive Ergänzung“.
Ganz anders sieht die Ausgangslage bei der Hamburger Landespolizei aus. Nach Antworten des Senats auf Anfragen der CDU verfügt die Polizei Hamburg über insgesamt nur 21 Taser. Zwölf davon sind beim Spezialeinsatzkommando (SEK), drei bei der Unterstützungsstreife für erschwerte Einsatzlagen (USE) und sechs bei der Akademie der Polizei. Seit Anfang 2022 setzte die Landespolizei die Geräte bis April 2026 insgesamt nur 16 Mal ein. Für den täglichen Streifendienst, der in Vierteln wie St. Georg, auf der Reeperbahn oder am Hauptbahnhof mit den gleichen aggressiven Personen, Messern und psychischen Ausnahmesituationen konfrontiert ist wie die Bundespolizei, steht dieses Mittel nicht zur Verfügung.
Diese Differenz wird nirgends so sichtbar wie am Hamburger Hauptbahnhof. Seit über drei Jahren patrouillieren hier Bundes- und Landespolizisten gemeinsam in einer Kooperation, die eigentlich Einheit und Zusammenarbeit symbolisieren soll. Doch während der Bundespolizist bei einer Bedrohungslage auf seinen Taser zurückgreifen kann, hat sein Kollege von der Hamburger Schutzpolizei diese Option nicht. Er muss auf die klassische Eskalationsleiter zurückgreifen – mit der Schusswaffe als letztem Mittel.
- Begrenzte Einsatzmöglichkeiten der Taser im regulären Streifendienst
- Hohe Anzahl an Taser-Trainings und Erprobungen
- Fehlende flächendeckende Ausstattung bei der Landespolizei
- Eskalation von Bedrohungslagen durch starke Ausrüstung
- Unterschiedliche Einschätzung der Gefahrenlage
- Politische Auseinandersetzungen über Polizeiausstattung
| Einheit | Anzahl Taser | Einsatzfälle |
|---|---|---|
| Bundespolizei | 40.000 | 132 |
| Landespolizei | 21 | 16 |
„Während die Bundesländer rund um Hamburg und die Bundespolizei bereits mit Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgerüstet wurden, verweigern sich in Hamburg die politisch Verantwortlichen, insbesondere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ihre Polizei damit flächendeckend auszurüsten“, kritisiert Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Die Gewalt gegen Polizisten nehme zu, häufig seien Messer im Spiel. „Das wäre aber häufig die Alternative in solchen lebensgefährlichen Situationen und endet rasch tödlich für den Angreifer und traumatisierend für den Schützen.“ Ein Taser setze einen Angreifer „kurzzeitig außer Gefecht, macht ihn bewegungslos, er kann entwaffnet und fixiert werden und ist schon nach wenigen Minuten wieder unverletzt auf den Beinen“. Jungfers Vorwurf ist deutlich: „Aber offensichtlich will man in Hamburg weiterhin die Polizei schießen lassen.”
Die politische Landschaft in Hamburg bestätigt diese Analyse. Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen ist in dieser Frage tief gespalten. Die SPD zeigt sich grundsätzlich offen. „Sie können helfen, in bestimmten Einsatzlagen den Einsatz der Schusswaffe zu vermeiden und das polizeiliche Einsatzspektrum sinnvoll zu erweitern“, sagt Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Die Innenbehörde befasse sich intensiv mit dem Thema und werte Erfahrungen aus. „Diese fachliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Wir werden die Ergebnisse sorgfältig bewerten“, so Schumacher. Man entscheide nicht „auf Zuruf“, sondern auf Basis belastbarer Erkenntnisse. Die von der SPD geführte Innenbehörde selbst äußert sich zurückhaltend. Man betrachte die Ausrüstung fortwährend, teilte Sprecherin Kim-Katrin Hensmann mit, weitere Details aus einsatztaktischen Gründen nicht.
Der grüne Koalitionspartner hingegen sieht die Debatte als beendet an. Sina Imhof, innenpolitische Sprecherin der Grünen, lehnt eine flächendeckende Einführung klar ab. „Taser haben im regulären Streifendienst nur sehr begrenzte sinnvolle Einsatzmöglichkeiten. SEK und USE sind bereits mit Tasern ausgestattet und für deren Einsatz intensiv geschult.“ Diese Einheiten deckten die wenigen angemessenen Szenarien ab. „Besonders riskant sind Taser, wenn sie bei Menschen in psychischen Ausnahmezuständen oder unter Drogeneinfluss eingesetzt werden“, argumentiert Imhof. Eine Ausweitung würde diese Risiken unnötig erhöhen.
Diese Position der Grünen hat bereits konkrete politische Konsequenzen gehabt. Im September 2025 brachte die oppositionelle CDU einen Antrag für ein Konzept zur schrittweisen, flächendeckenden Ausstattung der Schutzpolizei in die Bürgerschaft ein. Er wurde von der Regierungskoalition abgelehnt. Es war nicht der erste Vorstoß in diese Richtung.
Während Hamburg zaudert, handeln andere Bundesländer. Rheinland-Pfalz, das Saarland und Brandenburg haben DEIG bereits flächendeckend eingeführt. Hessen hat mindestens ein Gerät pro Polizeidirektion, Schleswig-Holstein rüstet schrittweise weitere Reviere aus. Sogar das konservative Bayern erprobt Taser mittlerweile an drei Polizeiinspektionen im regulären Streifendienst. Sachsen-Anhalt hat im März die rechtliche Grundlage geschaffen und bereitet ein Pilotprojekt vor.
Die Frage der Taser-Ausrüstung ist damit weit mehr als eine technische Debatte über Polizeiequipment. Sie ist eine grundsätzliche sicherheitspolitische Entscheidung mit direkter Auswirkung auf den Alltag der Hamburger Bürgerinnen und Bürger und auf die Handlungsoptionen der Polizistinnen und Polizisten, die ihren Schutz gewährleisten sollen. Soll in einer sich zuspitzenden Lage am Bahnsteig oder in einer Parkanlage primär auf Deeskalation durch ein sichtbares, nichttödliches Distanzmittel gesetzt werden, das laut Bundespolizei-Erfahrung in der überwiegenden Mehrheit der Fälle wirkt, ohne eingesetzt zu werden? Oder bleibt die Lücke in der Eskalationsleiter bestehen, die im schlimmsten Fall den Griff zur Schusswaffe als einzige verbleibende Option lassen kann?
Die Antwort darauf geben in Hamburg zwei unterschiedliche Behörden, die Seite an Seite arbeiten – und zwei politische Partner in einer Koalition, die in dieser fundamentalen Frage keinen gemeinsamen Nenner finden. Solange dieser Dissens besteht, wird der Bundespolizist am Hauptbahnhof einen Taser am Gürtel tragen, sein Landespolizei-Kollege daneben aber nicht. Und die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs müssen sich darauf einstellen, dass der Schutz ihres öffentlichen Raums je nach zuständiger Behörde unterschiedliche Werkzeuge bereithält. Die fachliche Prüfung der SPD-Innenbehörde läuft. Der Druck der Polizeigewerkschaft und die Praxis in anderen Ländern wachsen. Die Grünen halten ihre ablehnende Position. Die Debatte ist noch lange nicht zu Ende.