Die Gemüter in der Kölner Stadtpolitik und unter den Bürgerinnen und Bürgern sind erhitzt. Was mit einem behördlichen Hilfsangebot begann hat sich zu einem Fall entwickelt, der grundlegende Fragen zum Umgang mit ausreisepflichtigen Menschen und zur öffentlichen Sicherheit aufwirft. Neue Zahlen lassen die Debatte nun weiter eskalieren: Von der sogenannten „Coesfelder Liste“ mit 471 ausreisepflichtigen Personen sollen 152 seit Herbst letzten Jahres in Köln insgesamt 568 Straftaten begangen haben. Diese Informationen, bestätigt durch den WDR aus Polizeikreisen, werfen ein grelles Schlaglicht auf die Arbeitsweise der Kölner Kommunalverwaltung und deren Kommunikation mit anderen Behörden.
Die Stadt Köln selbst spricht von gravierenden Kommunikationsproblemen. Stadtdirektorin Dörte Diemert räumte eine „missverständliche und unglückliche“ interne Abwicklung ein. Dieser Vorgang belastet das Vertrauen der Kölnerinnen und Kölner in ihre Verwaltung und führt zu hitzigen Diskussionen in den Stadtteilversammlungen von Chorweiler bis Kalk und in den Sitzungen des Hauptausschusses.
Ein komplizierter Behördendschungel mit konkreten Konsequenzen
Die Geschichte hat mehrere Ebenen, die für das Verständnis wichtig sind. Im November 2024 wandte sich die Zentrale Ausländerbehörde im nordrhein-westfälischen Kreis Coesfeld an ihr Pendant in Köln. Sie übersandte eine Liste mit 471 Personen aus Westbalkanstaaten die ausreisepflichtig waren und bot aktive Unterstützung an. Konkret ging es darum, bei der Beschaffung von Ersatzpapieren zu helfen die für eine mögliche Abschiebung notwendig sind. Eine solche behördenübergreifende Hilfe ist nicht alltäglich und unterstreicht die Bedeutung, die Coesfeld dem Fall beimaß.
In Köln scheint dieses Angebot jedoch nicht mit der nötigen Priorität behandelt worden zu sein. Die Stadtverwaltung betont zwar, man habe Abschiebungen nicht grundsätzlich verweigert. Im Gegenteil: Für das Jahr 2024 verweist sie auf 229 vollzogene Abschiebungen und weitere 526 freiwillige Ausreisen. Bei einem Teil der Menschen von der Coesfelder Liste sei jedoch ein anderes Verfahren geprüft worden – das Kölner Bleiberechtsprogramm.
Dieses lokale Programm ist ein Instrument, das die Stadt selbst geschaffen hat. Es ermöglicht Menschen unter bestimmten Voraussetzungen doch eine legale Aufenthaltsperspektive zu erhalten. Voraussetzungen sind unter anderem:
- Nachhaltige Integration
- Gute Deutschkenntnisse
- Fehlen von Straffälligkeit
- Regelmäßige soziale Kontakte
- Positive Beitragsleistungen zur Gesellschaft
„Das Bleiberecht ist ein wichtiges integrationspolitisches Signal unserer Stadt“ erklärt ein Sprecher des Integrationsdezernats. „Es belohnt Bemühungen und schafft Klarheit für Menschen die bei uns verwurzelt sind.“ Die Abwägung zwischen humanitärem Bleiberecht und konsequenter Vollziehung der Ausreisepflicht stellt die Behörden jedoch regelmäßig vor große Herausforderungen.
Neue Dimension: Hunderte mutmaßliche Straftaten sorgen für Empörung
Die jetzt bekannt gewordenen Zahlen verschieben die Diskussion deutlich. Dass 152 der gelisteten Personen in einem relativ kurzen Zeitraum mit 568 Straftaten in Verbindung gebracht werden sorgt in der Kölner Öffentlichkeit für Unverständnis und Wut. „Diese Zahlen sind erschreckend und werfen Fragen auf die dringend beantwortet werden müssen“ sagt Monika E. aus Nippes die sich in der Bürgerinitiative „Sicheres Köln“ engagiert. „Wir unterstützen Integration wo sie ehrlich gemeint ist. Aber wer straffällig wird darf kein Bleiberecht erwarten. Da muss die Reihenfolge klar sein: Recht durchsetzen dann über Sonderfälle reden.“
Aus den veröffentlichten Statistiken geht jedoch nicht detailliert hervor um welche Art von Straftaten es sich handelt und wie viele Fälle bereits zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben. Ein Polizeisprecher erklärt auf Nachfrage: „Die Zuordnung von Tatverdächtigen zu Straftaten ist ein normaler Vorgang unserer Arbeit. Ob aus einem Ermittlungsverfahren auch eine Anklage wird entscheidet die Justiz.“ Diese Differenzierung ist rechtlich bedeutsam wird in der öffentlichen Wahrnehmung der betroffenen Stadtteile aber oft als zweitrangig empfunden. Die Sorge vor einer Zunahme von Kriminalität besonders in ohnehin sozial belasteten Vierteln ist ein bestimmendes Thema in vielen Quartieren.
Die politischen Reaktionen fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Während Vertreter von CDU und FDP von einem „erschütternden Versagen der Verwaltung“ sprechen und schnelle Abschiebungen fordern weisen Parteien wie die Grünen und Teile der SPD auf die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen hin. „Eine pauschale Hysterie hilft nicht weiter“ so ein Ratsmitglied aus dem Rathaus. „Wir müssen aufklären was schiefgelaufen ist die Verfahren beschleunigen aber auch unser erfolgreiches Bleiberechtsprogramm nicht über Bord werfen. Die allermeisten Menschen die davon profitieren sind gesetzestreu.“
Staatsanwaltschaft ermittelt – und die Stadt muss handeln
Die Dimension des Falls hat inzwischen auch die Justiz erreicht. Die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigt dass sie nach mindestens zwei Strafanzeigen prüft ob ein Anfangsverdacht für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Bediensteten vorliegt. Es geht um den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt. Ob es dazu kommt ist noch offen. Klar ist aber: Die Stadtverwaltung steht unter immensem Handlungsdruck.
Für die Kölnerinnen und Kölner geht es um grundlegende Aspekte des Gemeinwohls: das Vertrauen in die Fähigkeit der Stadt Recht und Ordnung durchzusetzen und die Glaubwürdigkeit ihrer Integrationspolitik. „In den Kiezen spüren die Leute die konkreten Auswirkungen“ berichtet Sozialarbeiterin Lena K. aus Ehrenfeld. „Einerseits die Angst vor Kriminalität andererseits die Sorge dass pauschale Verurteilungen das Zusammenleben vergiften. Die Stadt muss hier transparent und konsequent sein.“
| Jahr | Abgeschobene Personen | Freiwillige Ausreisen |
|---|---|---|
| 2024 | 229 | 526 |
Die nächsten Schritte sind vorgezeichnet. Der Innenausschuss des Stadtrats wird sich in einer dringlichen Sitzung mit dem Fall befassen. Die Verwaltung muss detailliert darlegen wie es zur fehlerhaften Kommunikation kam und wie nun mit den betroffenen Personen verfahren wird. Die Polizei wird ihre Ermittlungen fortsetzen. Und die Bürgerinnen und Bürger werden genau beobachten ob aus den Versäumnissen Konsequenzen gezogen werden.
Dieser Fall zeigt exemplarisch wie schwer sich Kommunalpolitik und -verwaltung oft damit tun die Balance zwischen humanitärer Gestaltung und entschlossener Rechtsdurchsetzung zu finden. In Köln einer weltoffenen und toleranten Stadt die gleichzeitig mit alltäglichen Herausforderungen der Urbanität kämpft prallen diese Prinzipien nun mit voller Wucht aufeinander. Die Aufklärung des Sachverhalts und ein neuer stringenter Umgang mit ausreisepflichtigen Straftätern sind entscheidend um das verlorene Vertrauen in der Bürgerschaft zurückzugewinnen. Die Diskussion in den Stadtteilbüros Kneipen und sozialen Medien hat gerade erst begonnen.