Eine Frau fährt an einem ganz normalen Freitagnachmittag mit der S-Bahn. Sie steht auf dem Bahnsteig der Station Jungfernstieg, einer der belebtesten Stellen unserer Stadt. Plötzlich nähert sich ihr ein Mann. Er kommt ihr gefährlich nahe. Dann passiert es: Er greift sie zwischen die Brüste. Die 32-jährige Hamburgerin ist geschockt. Der Mann entfernt sich schnell. Sie erstattet sofort bei der Bundespolizei Anzeige. Stunden später, gegen Mitternacht, sieht sie denselben Mann zufällig an der U-Bahnstation Schlump wieder. Sie alarmiert erneut die Polizei. Die Beamten können den 46-Jährigen festnehmen. Der Verdächtige wurde nach seiner Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung läuft. Dieser Vorfall ist kein Einzelfall. Er wirft drängende Fragen zur Sicherheit in unserem öffentlichen Nahverkehr auf.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Nach Angaben der Bundespolizei Hamburg gab es im letzten Jahr über 180 angezeigte Fälle von sexuellen Übergriffen in Zügen und Bahnhöfen im Hamburger Bereich. Die Dunkelziffer liegt erfahrungsgemäß deutlich höher. Viele Betroffene melden solche Taten aus Scham oder aus Angst vor einem langwierigen Verfahren nicht. Der Hauptbahnhof und große Umsteigeknoten wie Jungfernstieg oder Altona sind besonders häufig Schauplatz solcher Vorfälle. Hier herrscht viel Gedränge und vermeintliche Anonymität. Täter nutzen diese Situationen schamlos aus. «Es handelt sich oft um kurze, gezielte Übergriffe in überfüllten Wagen oder auf vollen Bahnsteigen», erklärt ein Sprecher der Bundespolizei. «Der Täter ist im nächsten Moment oft verschwunden.» Für die Betroffenen bleibt das Gefühl der Hilflosigkeit und der Verletzung. Es geht um mehr als nur eine unangenehme Berührung. Es ist ein Angriff auf die persönliche Freiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum.
Was passiert nach so einer Anzeige? Das Verfahren zeigt, wie schwer die Strafverfolgung ist. Der festgenommene 46-Jährige konnte nach der Polizeibefragung wieder gehen. Der Grund liegt im deutschen Strafrecht. Sexuelle Belästigung gemäß Paragraph 184i des Strafgesetzbuches ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das heißt, die Polizei muss ermitteln, aber für eine Verurteilung braucht es oft die aktive Verfolgung durch die Geschädigte. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Doch der Beweis ist schwierig. In der Regel gibt es keine Zeugen, die den genauen Hergang bestätigen können. Es steht Aussage gegen Aussage. Viele Verfahren werden deshalb eingestellt. Das entmutigt Opfer, überhaupt zur Polizei zu gehen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bearbeitet jährlich Hunderte solcher Fälle. Nur ein Bruchteil endet vor Gericht. Diese Rechtslage wird von Opferverbänden seit Jahren kritisiert. Sie fordern eine Verschärfung der Gesetze und bessere Unterstützung für Betroffene.
Wer sind die Betroffenen? Es sind überwiegend Frauen und Mädchen. Junge Frauen auf dem Weg zur Arbeit, zur Uni oder nach Hause. Sie sind in ihrem Alltag eingeschränkt. Viele überlegen zweimal, ob sie abends noch alleine Bahn fahren. Sie wählen bestimmte Wagen, stellen sich in die Nähe des Triebfahrzeugführers oder greifen zum Schlüsselbund in der Tasche. Diese ständige Vorsicht ist eine enorme psychische Belastung. Sie ist ein Zeichen dafür, dass sich viele in der eigenen Stadt nicht mehr sicher fühlen. Der öffentliche Raum, der für alle da sein sollte, wird für sie zum Ort der Gefahr. «Diese Übergriffe sind kein Kavaliersdelikt», sagt eine Beraterin des Hamburger Vereins «Dunkelziffer», der missbrauchten Kindern und Frauen hilft. «Sie senden die Botschaft: Du bist hier nicht sicher. Dein Körper gehört nicht dir. Das ist zutiefst entwürdigend.» Die Folgen reichen von akuten Angstzuständen bis zu langfristigen Vermeidungsstrategien, die das Leben einschränken.
Die Politik in Hamburg ist gefordert. Die schwarz-grüne Landesregierung hat das Problem erkannt. Es gibt bereits Maßnahmen. Die Hochbahn und die S-Bahn Hamburg werben mit Kampagnen wie «Hinsehen und Hilfe holen». Es gibt mehr Sicherheitspersonal und eine engere Videoüberwachung an Brennpunkten. Doch reicht das? Stadträtin Anna Gallina von den Grünen, zuständig für Justiz und Gleichstellung, sagt: «Wir müssen die Prävention verstärken. Aber genauso wichtig ist, dass Betroffene wissen, dass sie ernst genommen werden und wo sie sofort Hilfe bekommen.» Sie verweist auf die geplante Ausweitung von Anlaufstellen und auf die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Kritiker, etwa aus der SPD und von Opferschutzorganisationen, fordern mehr. Sie wollen:
- eine landesweite Meldeplattform speziell für sexuelle Belästigung im Nahverkehr
- verpflichtende Schulungen für Sicherheitskräfte im sensiblen Umgang mit Betroffenen
- mehr Druck auf den Bund, das Strafrecht zu verschärfen
- einen Ausbau von Hilfsangeboten für Betroffene
- konsequentere Strafverfolgung
- eine Kultur des Hinsehens in unserer Gesellschaft
Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind oder einen Übergriff beobachten? Ihre Handlung ist entscheidend. Wenn Sie angefasst oder belästigt werden: Machen Sie sofort laut auf sich aufmerksam. Sagen Sie klar «Stopp!» oder «Fassen Sie mich nicht an!». Suchen Sie den Kontakt zu anderen Fahrgästen oder dem Fahrpersonal. Wählen Sie den Notruf der Bundespolizei unter 0800 6 888 000. Diese Nummer ist in allen Zügen ausgehängt. Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige. Auch wenn Sie Zeuge werden: Schauen Sie nicht weg. Fragen Sie die betroffene Person direkt, ob alles in Ordnung ist. Ihr Eingreifen kann den Täter stoppen und der betroffenen Person das Gefühl geben, nicht allein zu sein. Informieren Sie das Sicherheitspersonal oder wählen Sie die Notrufnummer. In Hamburg gibt es auch Unterstützung von spezialisierten Beratungsstellen. Der «Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen» (08000 116 016) bietet rund um die Uhr, anonym und in vielen Sprachen Hilfe an.
Der Fall am Jungfernstieg ist ein lautes Alarmzeichen. Er zeigt, dass die Sicherheit von Frauen in Hamburgs öffentlichen Verkehrsmitteln nicht selbstverständlich ist. Jeder solche Vorfall ist einer zu viel. Er zerstört das Vertrauen in unsere gemeinsamen Räume. Die Lösung liegt in einem Dreiklang: einer konsequenteren Strafverfolgung, einem Ausbau von Hilfsangeboten für Betroffene und einer Kultur des Hinsehens in unserer Gesellschaft. Es geht darum, deutlich zu machen, dass sexuelle Belästigung in unserer Stadt keinen Platz hat. Wir alle sind gefragt, ob als Politik, als Verkehrsbetrieb oder als Mitfahrer. Damit der Weg zur Arbeit, der Nachhauseweg oder der einfache Stadtbummel für jede und jeden ohne Angst möglich ist.