Die Nachricht traf Barbara Siems mit der Wucht eines Hammerschlags. Ein formeller Brief, adressiert an ihre Wohnungstür in der Harvestehuder Allee. Eine Eigenbedarfskündigung. Ihr Vermieter, der neue Eigentümer des stattlichen Altbaus, benötige die Wohnung für seine Tochter, hieß es darin. „Ich war total perplex“, sagt die pensionierte Lehrerin. „Man lebt seit über zwanzig Jahren hier. Man fühlt sich sicher. Und dann das.“
Was Barbara Siems zunächst nicht wusste: Sie war nicht die Einzige. Im selben Haus, einem Prachtbau aus der Gründerzeit mit Blick auf die Außenalster, erhielten drei weitere Mieter nahezu identische Schreiben. Insgesamt vier Haushalte, darunter Familien und Senioren, wurden binnen weniger Wochen vom selben Vermieter, einem Hamburger Rechtsanwalt, gekündigt. Die Begründung jedes Mal: Eigenbedarf. Für den Anwalt selbst. Für seine beiden Töchter. Und für seinen Neffen.
Die Stadt Hamburg, geprägt von einer dauerhaften Wohnungsknappheit und steigenden Mietpreisen, sieht sich nun mit einem Fall konfrontiert, der grundlegende Fragen aufwirft. Wann ist Eigenbedarf berechtigt? Wo hört ein legitimes Bedürfnis nach Familienwohnraum auf und wo beginnt der Missbrauch eines rechtlichen Instruments, um lukrative Altmietverträge loszuwerden?
Unserer Redaktion liegen die Kündigungsschreiben vor. Sie sind zwischen August und Oktober dieses Jahres datiert. Der Wortlaut ist stets ähnlich, nur die benannte Person des Familienmitglieds ändert sich. Der Vermieter, Dr. Felix Bergmann, bestätigte auf Nachfrage den Erwerb des Hauses im vergangenen Jahr. Er bestätigte auch die vier Kündigungen. „Die Situation ist für alle Beteiligten unangenehm“, sagt Bergmann. „Aber ich stehe vor einer klassischen Lebenssituation. Meine erwachsenen Kinder starten ins Berufsleben, mein Neffe beginnt ein Studium in Hamburg. Sie alle benötigen eine bezahlbare Perspektive. Als Vater und Onkel sehe ich mich in der Pflicht, hier zu helfen.“
Doch die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Laut Mieterschutzbund Hamburg sind solch geballte Eigenbedarfsmeldungen innerhalb eines Objekts äußerst ungewöhnlich. „Statistisch gesehen ist es ein Ausreißer“, sagt Silke Vogt vom Mieterschutzbund. „In der Regel geht es um eine oder vielleicht zwei Wohnungen. Vier Kündigungen auf einen Schlag, allesamt für Mitglieder derselben Eigentümerfamilie, das wirft berechtigte Zweifel auf.“ Der Verdacht liegt nahe, dass hier nicht akuter Wohnraumnotstand einer Familie, sondern wirtschaftliches Kalkül im Spiel sein könnte. Die alten Mietverträge in dem denkmalgeschützten Haus liegen deutlich unter dem heutigen Mietniveau für die exklusive Lage Rotherbaum.
Betroffen sind Menschen wie der 78-jährige Klaus Brenner, der seit 1997 in seiner Drei-Zimmer-Wohnung lebt. „Hier sind alle meine Erinnerungen“, sagt er. „Meine Frau ist vor drei Jahren hier gestorben. Die Vorstellung, ausziehen zu müssen, raubt mir den Schlaf.“ Auch die Familie Nowak mit zwei schulpflichtigen Kindern muss um ihre Wohnung bangen. „Die Suche nach etwas Vergleichbarem ist ein Alptraum“, sagt Sandra Nowak. „Was wir hier zahlen, finden wir nirgends wieder. Wir fürchten den Abstieg.“
Das Hamburger Mietrecht erlaubt Eigenbedarfskündigungen, stellt ihnen aber hohe Hürden. Der Bedarf muss konkret und ernsthaft sein. Die gerichtliche Praxis prüft genau: Braucht die genannte Person tatsächlich diese spezielle Wohnung? Stehen ihr andere, zumutbare Optionen zur Verfügung? Vor allem aber muss die Glaubwürdigkeit des gesamten Vorhabens stimmen. „Ein Gericht wird sehr skeptisch sein, wenn quasi das gesamte Haus für die Eigentümerfamilie reklamiert wird“, erklärt Rechtsanwältin Katja Moll, die auf Mietrecht spezialisiert ist. „Es stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Die Belastung für die bestehende Mietgemeinschaft ist immens.“
Die Mieter haben Widerspruch eingelegt. Damit geht der Fall vor das Hamburger Amtsgericht. Ein Verfahren, das Monate dauern und für alle Seiten kostspielig werden kann. Der Mieterschutzbund bietet rechtliche Unterstützung an. „Die Beweislast liegt beim Vermieter“, so Silke Vogt. „Er muss nicht nur für jede einzelne der vier Wohnungen einen dringenden, konkreten Bedarf belegen. Er muss auch darlegen, warum seine Kinder und sein Neffe nicht auf andere Weise, etwa über den freien Wohnungsmarkt, versorgt werden können.“
Für die Betroffenen ist der Fall mehr als ein juristischer Streit. Es geht um ihr Zuhause. Barbara Siems blickt aus ihrem Wohnzimmerfenster auf die kahlen Äste der Alsterbäume. „Das Vertrauen ist weg“, sagt sie leise. „Man fühlt sich ausgeliefert. Da kauft jemand ein Haus und entscheidet mit einem Federstrich über das Schicksal von Menschen, die hier verwurzelt sind.“ Sie und ihre Nachbarn bereiten sich auf den Gerichtstermin vor. Sie sammeln Dokumente, schreiben Chronologien ihrer Mietverhältnisse.
| Person | Wohnung seit | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Barbara Siems | 20 Jahren | Pensionierte Lehrerin |
| Klaus Brenner | 1997 | Hat viele Erinnerungen hier |
| Familie Nowak | Unbekannt | Hat zwei schulpflichtige Kinder |
Der Ausgang ist offen. Sollte der Vermieter vor Gericht scheitern, bleiben die Mietverträge bestehen. Sollte er gewinnen, steht vier Haushalten eine schwierige Suche in einem der teuersten Wohngebiete Deutschlands bevor. Der Fall Harvestehuder Allee wird genau beobachtet. Von Mieterverbänden, von Politikern, von tausenden Hamburgern, die in unsicheren Mietverhältnissen leben. Er ist ein Lehrstück. Ein Lehrstück darüber, welche Macht Eigentum verleiht. Und darüber, wie fragil das Recht auf Wohnen in unseren Städten immer noch ist.
Was können Sie tun, wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind? Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Eine Eigenbedarfskündigung ist kein sofortiger Räumungsbefehl. Sie haben das Recht auf fristgerechten Widerspruch. Wenden Sie sich umgehend an den Mieterschutzbund oder einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt. Sammeln Sie alle Unterlagen zu Ihrem Mietverhältnis. Tauschen Sie sich mit anderen Mietern im Haus aus. Und prüfen Sie genau: Ist der angegebene Bedarf plausibel?
- Rechtzeitig Widerspruch einlegen
- Relevante Unterlagen sammeln
- Nachbarn kontaktieren
- Mieterschutzbund kontaktieren
- Bedarf des Vermieters prüfen
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen
Die Harvestehuder Allee im Winter. Hinter den historischen Fassaden tobt ein moderner Kampf. Es geht um mehr als vier Wohnungen. Es geht um die Frage, was wir als Gesellschaft schützen wollen. Die ungehinderte Verwertung von Eigentum? Oder das soziale Gefüge unserer Stadtviertel, das von Menschen wie Barbara Siems, Klaus Brenner und der Familie Nowak geprägt wird. Die Antwort der Justiz wird bald vorliegen. Für die Mieter im Prachtbau geht es um alles.