Die Berliner Archäologin Dr. Susanne M. steht seit gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der 45-jährigen Wissenschaftlerin wird vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 unrechtmäßig Auslandszulagen in Höhe von 24.000 Euro kassiert zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll sie Forschungsaufenthalte in der Türkei abgerechnet haben, während sie sich tatsächlich in Berlin aufhielt.
„Die Beweislage ist eindeutig», erklärt Oberstaatsanwältin Petra Leister. Handydaten und Zeugenaussagen belegen, dass die Beschuldigte während der angeblichen Ausgrabungen in ihrem Charlottenburger Büro arbeitete. In den Berliner Archäologie-Kreisen sorgt der Fall für Aufsehen. Die renommierte Expertin für anatolische Kulturen hatte zuvor mehrere bedeutende Projekte geleitet.
Dr. M. weist die Vorwürfe entschieden zurück. „Meine Mandantin kann sämtliche Reisen und Forschungsarbeiten nachweisen», betont ihr Verteidiger Markus Weber. Die vermeintlichen Berliner Sichtungen beruhten auf Verwechslungen. Aus eigener Beobachtung wirkt die Angeklagte im Gerichtssaal gefasst, notiert jedoch nervös bei jedem Vorwurf.
Der Prozess wird voraussichtlich drei weitere Verhandlungstage dauern. Bei einer Verurteilung drohen der Wissenschaftlerin bis zu fünf Jahre Haft. Die Berliner Universitätsleitung hat bereits Konsequenzen gezogen und die Richtlinien für Auslandszulagen verschärft. Der Fall zeigt, wie dünn die Grenze zwischen wissenschaftlicher Freiheit und finanzieller Verantwortung manchmal sein kann.