Ab dem 1. August tritt eine neue Satzung der Stadt Dortmund in Kraft, die das Betteln in einem Umkreis von zehn Metern um Außengastronomie untersagt. Der Stadtrat hatte diese Regelung im Frühjahr beschlossen, um Konflikte zwischen Gästen und bettelnden Personen zu entschärfen. Die Entscheidung sorgte für intensive Diskussionen. Viele Gastronomen am Alten Markt, an der Kampstraße oder im Kreuzviertel begrüßen die neue Regel. Doch einige Sozialverbände und Kirchen kritisieren sie als zu hart und sehen das Problem nicht gelöst. Jetzt steht die praktische Umsetzung bevor und wirft viele Fragen auf. Wie genau soll der neue Ansatz funktionieren? Wer kontrolliert das Verbot? Und was bedeutet das für die Menschen auf der Straße und für die Atmosphäre in unserer Innenstadt?
Wie sieht die Regelung genau aus?
Die neue städtische Satzung verbietet ganz konkret das Betteln im Umkreis von zehn Metern um Tische und Stühle der Außengastronomie. Sie gilt nicht nur für dauerhafte Gastronomiebetriebe, sondern auch für temporäre Biergärten, wie etwa während des Christkindlesmarktes. Die Stadt verfolgt damit das Ziel, die sogenannte „Aufenthaltsqualität“ für Gäste in der Außengastronomie zu verbessern und direkte Konfrontationen zu vermeiden. Ein direkter Blick auf die Statistik zeigt die aktuelle Lage: Nach Angaben der Stadt Dortmund waren im vergangenen Jahr im Schnitt etwa 250 bis 300 Personen in der Dortmunder Innenstadt von Obdachlosigkeit betroffen, ein Teil von ihnen geht dem Betteln nach. Die neue Regelung ergänzt bereits bestehende Verbote, wie das aggressive Betteln oder das Betteln in Menschenansammlungen, die bundesweit durch das Ordnungswidrigkeitengesetz NRW geregelt sind.
Wie wird die Regelung ab 1. August umgesetzt?
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Dortmund ist für die Kontrollen zuständig. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Regelung in ihren täglichen Streifengängen mit umsetzen“, erklärt ein Sprecher der Stadtverwaltung. Der erste Schritt bei einer Feststellung wird in der Regel eine mündliche Verwarnung und die Aufforderung sein, den Bereich zu verlassen. Bei wiederholten Verstößen kann ein Verwarnungsgeld von bis zu 100 Euro verhängt werden. Die Stadt betont, dass die Umsetzung sensibel erfolgen soll. „Es geht nicht darum, Menschen zu kriminalisieren, sondern um einen Interessenausgleich“, so der Sprecher weiter. Der KOD arbeitet dabei eng mit den Streetworkern der Caritas und anderer Sozialträger zusammen, um betroffene Personen auf Hilfsangebote wie Unterkünfte, Beratung oder warme Mahlzeiten hinzuweisen.
Was ist mit dem Wochenmarkt? Auch dort gibt es ja Außengastronomie.
Diese Frage ist berechtigt und wurde im Vorfeld intensiv diskutiert. Die Antwort ist klar: Ja, das Verbot gilt auch auf dem Wochenmarkt. An den Ständen, die beispielsweise Kaffee oder Imbiss anbieten und über Stehtische verfügen, ist der zehn Meter große Schutzbereich ebenfalls einzuhalten. Dies stellt für die Marktmeister und den KOD eine besondere Herausforderung dar, da sich die Situation auf einem lebhaften Markt mit vielen Passanten dynamischer gestaltet als vor einem festen Restaurant. Die Stadt plant, in den ersten Wochen nach Inkrafttreten besonders präsent zu sein und sowohl die Standbetreiber als auch die Besucher des Marktes über die neue Regel aufzuklären.
Werden die Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) verstärkt?
Die Stadt Dortmund plant keine zusätzlichen Schichten oder speziellen Einsatzkräfte ausschließlich für das Bettelverbot. Stattdessen wird die neue Aufgabe in die regulären Streifengänge integriert. „Eine flächendeckende und lückenlose Überwachung ist faktisch nicht möglich und auch nicht unser Ziel“, stellt der Verwaltungssprecher klar. Der Fokus liege auf den Hauptkonfliktpunkten, also stark frequentierten Gastronomiebereichen wie dem Alten Markt, dem Friedensplatz oder der Kampstraße. Dort, wo bereits häufiger Beschwerden von Gästen oder Wirten eingingen, wird der KOD seine Präsenz entsprechend anpassen.
Wann wird kontrolliert?
Kontrolliert wird vor allem zu den Stoßzeiten der Außengastronomie. Das bedeutet in der Regel mittags zwischen 12 und 14 Uhr und abends ab 17 Uhr, an warmen Wochenenden auch deutlich länger. Der KOD arbeitet in einem Schichtsystem, das diese Zeiten abdeckt. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig und reaktionsgesteuert – also auch dann, wenn konkrete Beschwerden bei der Stadt oder direkt bei den Streifenkräften eingehen.
Gibt es genug Mitarbeiter?
Diese Frage wird von vielen Seiten gestellt. Der KOD ist seit Jahren mit Personalmangel konfrontiert, eine Situation, die viele deutsche Großstädte teilen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte in der Vergangenheit mehrfach auf die Überlastung der kommunalen Ordnungskräfte hingewiesen. Die Stadt Dortmund räumt ein, dass die Ressourcen begrenzt sind. „Wir müssen Prioritäten setzen“, sagt der Sprecher. Neben dem neuen Bettelverbot hat der KOD eine lange Liste von Aufgaben: Er kontrolliert beispielsweise die Einhaltung der Sperrstunde, illegale Müllablagerungen, den ruhenden Verkehr oder auch den Zustand von Spielplätzen. Ob die Integration des Bettelverbots ohne zusätzliches Personal gelingen kann, wird sich in der Praxis zeigen müssen. Einige Stadträte hatten im Vorfeld gefordert, die Maßnahme nur dann umzusetzen, wenn auch die personelle Ausstattung stimmt.
Wie will man den Erfolg des Bettelverbots messen?
Die Stadtverwaltung will den Erfolg anhand mehrerer Faktoren bewerten. Zunächst sollen die Beschwerden von Gastronomen und Gästen gezählt werden. Nehmen sie ab, könnte das ein Indiz für eine Entspannung der Lage sein. Zweitens wird der KOD interne Meldungen über Einsätze und Verstöße gegen das Bettelverbot führen. Drittens plant die Stadt, in einigen Monaten Gespräche mit den Sozialverbänden und Streetworkern zu führen, um zu erfahren, ob sich die Situation für die betroffenen obdachlosen Menschen verändert hat – möglicherweise durch eine Verdrängung in andere Stadtteile. Eine umfassende Evaluation ist für Anfang 2026 vorgesehen.
Wie geht man mit einer möglichen Verdrängung um?
Die Sorge, dass bettelnde Personen lediglich in ruhigere Wohngebiete wie die Nordstadt, das Kreuzviertel oder nach Hörde abgedrängt werden, ist groß. Sozialdezernentin Daniela Schneckenburger betont: „Ein Verbot allein löst kein soziales Problem. Es darf keine reine Verdrängung geben.” Deshalb sei die enge Zusammenarbeit mit den Hilfsangeboten der Schlüssel. Die Streetworker werden verstärkt in den betroffenen Innenstadtbereichen unterwegs sein, um den Kontakt zu halten und Alternativen zum Betteln aufzuzeigen, wie etwa die Tagesaufenthaltsstätte oder Angebote zur Beratung. Ob diese sozialen Angebote ausreichend sind und angenommen werden, wird eine zentrale Frage für den langfristigen Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme sein.
Wie haben die bisherigen Maßnahmen gewirkt?
Dortmund setzt seit Jahren auf eine Mischung aus ordnungsrechtlichen und sozialen Maßnahmen. Dazu gehören die erwähnten Verbote des aggressiven Bettelns, aber auch niedrigschwellige Hilfen wie die Bahnhofsmission, die Kältebusse im Winter oder die städtische Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass rein repressive Maßnahmen die Probleme oft nur verschieben. Gleichzeitig gibt es an neuralgischen Punkten wie dem Hauptbahnhofvorfeld oder dem Alten Markt regelmäßig Konflikte, die Gastronomen und Anwohner verunsichern. Das neue, räumlich klar definierte Bettelverbot ist ein weiterer Versuch, diesen Spagat zu bewältigen. Es bleibt abzuwarten, ob er gelingt oder ob die Wurzel des Problems – die Wohnungsnot und Perspektivlosigkeit einiger Menschen – auf diese Weise überhaupt erreicht werden kann.
Die Einführung des Bettelverbots ist ein typisches Beispiel für die schwierige Arbeit einer Kommunalverwaltung. Sie muss zwischen verschiedenen Interessen abwägen: der Wirtschaftskraft der Gastronomie, dem Sicherheitsgefühl der Bürger und der sozialen Verantwortung gegenüber den Schwächsten. Ab dem 1. August wird sich zeigen, ob der gewählte Weg praktikabel ist. Die Bewohner Dortmunds werden es an der veränderten Stimmung in ihren Lieblingscafés und auf dem Wochenmarkt direkt spüren. Die eigentliche Herausforderung wird aber bleiben, Lösungen zu finden, die über das reine Verbot hinausgehen und Menschen echte Perspektiven bieten.
Hauptpunkte zur Regelung
- Dortmunds Bettelverbot tritt am 1. August in Kraft.
- Ein Umkreis von 10 Metern um Außengastronomie ist betroffen.
- Der Kommunale Ordnungsdienst überwacht die Regelung.
- Kontrollen finden vor allem zu Stoßzeiten statt.
- Zusammenarbeit mit Sozialträgern ist vorgesehen.
- Erfolg wird anhand von Beschwerden und internen Meldungen bewertet.
Überblick der Regelung
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Inkrafttreten | 1. August |
| Verbotene Bereiche | 10 Meter um Außengastronomie |
| Kontrollinstanz | Kommunaler Ordnungsdienst |
| Wichtigste Zeiten | Mittags: 12-14 Uhr, Abends: ab 17 Uhr |
| Zusammenarbeit | Streetworker und Sozialträger |
| Zielsetzung | Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Vermeidung von Konflikten |