Hamburgs Alkoholverbot in St. Georg startet
Ab heute, dem 6. Januar 2025, gilt eine neue Regelung für den Hamburger Stadtteil St. Georg. Wer hier unterwegs ist, darf Bier, Wein oder andere alkoholische Getränke zwar noch in der Tasche bei sich führen – das Trinken auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist jedoch verboten. Die Innensenatorin und der Bezirk Hamburg-Mitte haben das Alkoholkonsumverbot, das bereits seit 2024 für den Bereich des Hauptbahnhofs gilt, nun auf weite Teile St. Georgs ausgeweitet. Das betroffene Gebiet erstreckt sich rund um den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), entlang des Steindamms und des Hansaplatzes. Die Maßnahme ist zunächst auf ein Jahr befristet.
„Ziel ist es, die alkoholkonsumbedingten Belastungen für die Menschen im Stadtteil spürbar zu reduzieren und damit die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern“, erklärte der Senat. Hinter der Ausweitung steht ein drängendes Problem: Das Verbot am Hauptbahnhof hatte nach Beobachtungen von Anwohnern, Geschäftsleuten und der Polizei das Problem lediglich verlagert. Menschen mit exzessivem Alkoholkonsum wichen in die angrenzenden Straßen und Parks St. Georgs aus, was zu vermehrten Beschwerden über Lärm, Verschmutzung und gefühlte Unsicherheit führte.
St. Georg ist ein Stadtteil der Gegensätze. Direkt an die zentrale Verkehrsdrehscheibe der Stadt grenzend, beherbergt er eine bunte Mischung aus langjährigen Anwohnern, einer lebendigen LGBTQ+- und Kulturszene, Touristenhotels und einer hohen Dichte an sozialen Einrichtungen. Gleichzeitig gilt das Viertel seit Jahren als sozialer Brennpunkt. Die Kriminalstatistik für 2024 zeigt hier ein gemischtes Bild: Zwar ging die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 Prozent zurück. Mit über 29.000 Delikten bleibt St. Georg jedoch der Stadtteil mit den absolut meisten Straftaten in Hamburg. Zum Vergleich: Im lebhaften Vergnügungsviertel St. Pauli wurden im selben Zeitraum etwa 13.000 Straftaten registriert – bei einem stärkeren Rückgang von 11,1 Prozent.
Ein Verbot als Teil eines Maßnahmenpakets
Das Alkoholverbot ist nicht als Einzelaktion zu verstehen, sondern als ein Baustein eines umfassenderen Pakets, das die Sicherheit und Lebensqualität in St. Georg erhöhen soll. Ein weiterer zentraler Punkt ist die verstärkte Rückführung ausländischer Straftäter. Den Behörden zufolge haben viele der Personen, die rund um den Hauptbahnhof und in St. Georg durch Störungen und Straftaten auffallen, keinen festen Wohnsitz und häufig auch kein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden wurde intensiviert, um diesen Kreis gezielt anzusprechen und gegebenenfalls Rückführungen in die Herkunftsländer zu beschleunigen.
Parallel dazu wird der Ausbau der Videoüberwachung vorangetrieben. Am Hauptbahnhof und auf dem Hansaplatz kommt mittlerweile KI-unterstützte Technik zum Einsatz. Diese soll nicht nur aufzeichnen, sondern beispielsweise verdächtiges Liegengebliebenes von Gepäckstücken automatisch erkennen und die Einsatzzentrale alarmieren. Die Polizeipräsenz im Stadtteil wurde ebenfalls deutlich erhöht, sowohl durch mehr Streifen im Tagesgeschäft als auch durch spezifische Aktionen.
Eine dieser Aktionen ist die neu ausgerichtete „Weckstreife“. Dabei gehen Polizeibeamte seit diesem Jahr morgens gegen 6:00 Uhr gezielt durch die Straßen rund um den Steindamm und den Steintorweg. Ihr Auftrag: Personen, die in Hauseingängen oder vor Geschäften übernachten, zu wecken und zum Weitergehen zu bewegen, bevor die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser zur Arbeit oder in die Schule aufbrechen. Dies soll, so die Hoffnung des Senats, die Belastungen für die direkt Betroffenen in den Wohnquartieren mindern.
Die Kehrseite: Kritik und soziale Fragen
Das Viertel ist gespalten in seiner Reaktion auf die neuen Maßnahmen. Viele Anwohner und Gewerbetreibende begrüßen die Initiative. „Es war einfach nicht mehr auszuhalten“, sagt Michael Berger, der seit 20 Jahren einen Gemüseladen am Steindamm führt. „Die Vermüllung, das aggressive Betteln vor der Tür, die Angst, abends noch mal rauszugehen – da musste endlich etwas passieren. Das Verbot ist ein richtiges Signal.“ Auch aus dem örtlichen Bürgerverein kommen ähnliche Stimmen, die eine Rückeroberung des öffentlichen Raums für alle fordern.
Sozialverbände und Initiativen, die in St. Georg mit obdachlosen und suchtkranken Menschen arbeiten, sehen die Entwicklung jedoch mit großer Sorge. Sie kritisieren, dass das Verbot und die verstärkten Kontrollen die Probleme nur weiter in die nächsten Seitenstraßen oder benachbarte Stadtteile verdrängen, anstatt sie zu lösen. „Ein Mensch mit einer schweren Alkoholabhängigkeit hört nicht auf zu trinken, weil es ihm verboten wird. Er sucht sich nur einen noch versteckteren, noch gefährlicheren Ort“, warnt Sarah Vogel von der mobilen Suchthilfe „Neustart“. Sie fordert: „Was wir brauchen, sind niedrigschwellige Konsumräume, mehr Wohnraum-first-Angebote und ausreichend Therapieplätze – nicht weitere Verbote.“
Tatsächlich betont der Senat, dass der repressive Arm nur eine Seite der Medaille sei. Gleichzeitig soll es mehr Unterstützung für suchtkranke und obdachlose Menschen geben. Die Finanzierung von Hilfsangeboten und der Ausbau der Sozialarbeit wurden zugesagt. Ob diese Angebote jedoch schnell genug und in ausreichendem Maße ausgebaut werden können, um mit den verschärften Kontrollen Schritt zu halten, bleibt eine offene Frage, die von vielen Experten skeptisch beurteilt wird.
Ein Blick über die Stadtteilgrenzen hinaus
Die Situation in St. Georg wirft ein Schlaglicht auf eine bundesweite Herausforderung: den Umgang mit sozialen Problemen in innenstädtischen Lagen. Ähnliche Alkoholverbotszonen existieren bereits in Teilen von Berlin-Neukölln, rund um den Frankfurter Hauptbahnhof oder in der Kölner Innenstadt. Die Erfahrungen sind unterschiedlich. Oft gelingt es, die unmittelbaren Störungen in den betroffenen Zonen kurzfristig zu reduzieren. Langfristig stellen viele Städte jedoch fest, dass sich die Probleme verlagern oder dass die Maßnahmen ohne begleitende, intensive soziale Arbeit nicht nachhaltig wirken.
Für Hamburg steht nun ein Jahr der Beobachtung an. Die Polizei wird die Entwicklung der Straftaten und Störungen genau dokumentieren. Die Bezirksversammlung und der Senat haben angekündigt, die Wirkung des Verbots nach Ablauf der Frist sorgfältig zu evaluieren. Dabei wird es nicht nur um Kriminalstatistiken gehen, sondern auch um die subjektive Sicherheitswahrnehmung der Menschen, die in St. Georg leben, arbeiten und einkaufen.
Bürgerinnen und Bürger, die sich zu dem Thema informieren oder beteiligen möchten, können sich an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wenden. Die Tagesordnungen und Sitzungstermine sind auf der Website des Bezirks öffentlich einsehbar. Zudem bieten die örtlichen Bürgervereine in St. Georg regelmäßig Stadtteilspaziergänge und Diskussionsrunden an, bei denen Anliegen direkt vorgetragen werden können.
Das Alkoholkonsumverbot in St. Georg ist ein gewagter Schritt. Es spiegelt den dringenden Wunsch vieler Bewohner nach mehr Ruhe und Sicherheit wider, stößt aber auch auf berechtigte Fragen nach Weitsicht und sozialer Verantwortung. Ob es gelingt, die Balance zwischen Ordnung und Fürsorge zu finden, wird darüber entscheiden, ob die Maßnahme am Ende als erfolgreiches Instrument der Stadtteilentwicklung oder doch nur als weitere Verdrängung in die Nächste Ecke in die Geschichte Hamburgs eingehen wird. Die Bewohner St. Georgs werden es zuerst spüren.
Wichtige Punkte zum Alkoholverbot in St. Georg:
- Verbot des Trinkens auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Eine Maßnahme zunächst auf ein Jahr befristet
- Eingeschränkter Umgang mit ausländischen Straftätern
- Erhöhte Polizeipräsenz im Stadtteil
- Zusätzliche Unterstützung für obdachlose und suchtkranke Menschen
- Evaluierung der Maßnahme nach einem Jahr
| Stadtteil | Erfasste Straftaten 2024 | Rückgang im Vergleich zum Vorjahr |
|---|---|---|
| St. Georg | 29.000 | -5,9% |
| St. Pauli | 13.000 | -11,1% |