Kölner Bleiberechtsprogramm: Behördenfehler bringt erfolgreiches Integrationsprojekt in Gefahr
In der Domstadt Köln schwelt ein Konflikt, der das Vertrauen in die Verwaltung erschüttert und eine zentrale Frage der lokalen Integrationspolitik neu aufwirft. Es geht um die Zukunft von mehr als tausend Menschen und um ein städtisches Programm, das lange als Erfolgsmodell galt. Auslöser ist ein brisanter Behördenvorfall, der jetzt für mächtig Ärger sorgt. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld machte der Stadt Köln Ende 2024 ein Angebot. Für 471 geduldete Personen aus den Westbalkanländern sollten Dokumente für eine Rückführung beschafft werden. Doch die Kölner Verwaltung lehnte ab. Die Begründung: Man wolle diesen Menschen lieber eine Zukunft über das städtische Bleiberechtsprogramm ermöglichen.
Was zunächst nach einer klaren menschenrechtlichen Haltung aussah, entpuppte sich als riesiger Patzer. Stadtdirektorin Dörte Diemert musste am Mittwoch gravierende Versäumnisse im Kölner Ausländeramt eingestehen. Wegen eines internen Kommunikationsfehlers bekam Coesfeld nämlich keine offizielle und verbindliche Antwort der Stadtverwaltung. Stattdessen erhielt die Landesbehörde nur eine E-Mail von der städtischen Abteilung, die sich um das Bleiberechtsprogramm kümmert. Diese äußerte sich aber lediglich zu 218 der insgesamt 471 erfassten Personen. Was mit den restlichen 253 Menschen geschehen sollte, blieb für Coesfeld unklar. Dörte Diemert soll den Vorfall nun intern aufklären. Durch diesen Fauxpas steht jedoch nicht nur die Arbeitsweise des Amtes, sondern das gesamte Bleiberechtsprogramm selbst im Rampenlicht der öffentlichen Kritik.
Die Stadtverwaltung sieht in dem Programm einen zentralen Pfeiler ihrer Integrationsarbeit. Eine Sprecherin erklärt das Ziel so: Es gehe darum, „den Menschen, die seit vielen Jahren in Köln im Status der Duldung leben, sich aber dauerhaft integrieren wollen, ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen bzw. gemeinsam mit betreuenden Trägern eine Bleiberechtsperspektive aufzubauen“. Seit dem Start im Jahr 2018 hat der Stadtrat das Projekt „Bleibeperspektiven in Köln“ immer wieder fortgesetzt. Für das Jahr 2026 sind Mittel in Höhe von 410.000 Euro eingeplant. Aktuell ist das Programm bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Das Ausländeramt arbeitet dabei eng mit vier etablierten Organisationen zusammen: der Caritas, der Diakonie, dem Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V. Diese Träger sind das Herzstück der praktischen Arbeit vor Ort in den Stadtteilen, von Chorweiler bis Kalk.
Hintergrund: Ein Programm für Menschen, die schon lange hier leben
Die Zielgruppe des Programms sind Personen, die sich bereits seit langer Zeit in Deutschland befinden, aber in einer rechtlichen Schwebe leben. Hauptsächlich sind es Menschen, die seit wenigstens acht Jahren mit einer Duldung in Köln wohnen. Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern besagt nur, dass eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Diese Menschen leben oft jahrelang ohne sichere Zukunftsperspektive. Hier setzt das Bleiberechtsprogramm an. Es bietet Unterstützung bei zentralen Hürden: beim Deutschlernen, bei der Klärung der oft komplizierten Identitätsfrage, bei der Beschaffung von Pässen aus den Herkunftsländern sowie bei der Suche nach Ausbildung und Job. All dies sind notwendige Bedingungen, um am Ende eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erhalten.
Die Erfolgsbilanz kann sich sehen lassen. Seit dem Start im Jahr 2018 konnten 1353 Menschen, denen Hilfe angeboten wurde, eine sichere Aufenthaltserlaubnis bekommen. Derzeit werden etwa 1300 weitere Personen durch das Programm intensiv betreut. Eine interne Auswertung der Stadt für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024 zeigt, woher die Teilnehmenden kommen. Die größte Gruppe stammt von den Westbalkanstaaten wie Albanien, Serbien oder dem Kosovo. Es folgen größere Gruppen aus dem Irak und verschiedenen Staaten Afrikas. Diese Zahlen machen deutlich, warum die Liste aus Coesfeld mit 471 Personen vom Westbalkan sofort die Aufmerksamkeit der städtischen Mitarbeiter erregte.
Die Regeln für das Bleiberecht sind gesetzlich klar definiert und strikt. Ein Bleiberecht aufgrund guter Integration ist nur möglich, wenn ausreisepflichtige Menschen mehrere harte Bedingungen erfüllen. Sie müssen seit vier bis acht Jahren in Deutschland sein und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Sie müssen sich in die deutsche Gesellschaft einfügen, ihren Lebensunterhalt größtenteils aus eigener Kraft bestreiten und ausreichend Deutsch sprechen. Weitere Voraussetzungen sind eine geklärte Identität, ein anerkannter Schul- oder Berufsabschluss und der regelmäßige Schulbesuch ihrer Kinder. Schwere Straftaten sind ein absoluter Ausschlussgrund. „Die Menschen, die sich einer Integration dauerhaft verweigern, hingegen werden hinsichtlich der Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr beraten oder diese, wenn keine rechtlichen und tatsächlichen Ausreisehindernisse bestehen, mit Zwang durchgesetzt“, stellt eine Verwaltungssprecherin klar.
Kontrollen und der schwierige Fall Marko M.
Die Debatte entzündet sich aber genau an der Frage, wie konsequent diese Regeln überwacht und durchgesetzt werden. Der Fall eines Mannes namens Marko M. wirft hier ein kritisches Schlaglicht. Nach aktuellem Kenntnisstand wurde der Mann, der mit seiner Frau und acht Kindern in Köln lebt, zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er war auch schon zuvor straffällig geworden. Damit erfüllte er die gesetzlichen Kriterien für eine Teilnahme am Bleiberechtsprogramm eigentlich nicht mehr. Dennoch wurde Marko M. erst im April dieses Jahres aus dem Projekt entfernt – und das auch nur, nachdem lokale Medien über seinen Fall berichtet hatten. Über das Jobcenter soll die Großfamilie seit 2009 monatlich mindestens 7250 Euro netto an Sozialleistungen erhalten. Dieser Einzelfall nährt bei Kritikern den Verdacht, die Kontrollen seien nicht streng genug.
Die Stadt verteidigt ihr Vorgehen. Nicht jede Straftat führe sofort zum Ausschluss. Die Hürden dafür seien hoch und richteten sich strikt nach dem Aufenthaltsgesetz. Ein Ausschluss erfolge erst, wenn ein „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ vorliege. Das ist zum Beispiel der Fall bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten. Die Statistik zeigt, dass die Kontrollen grundsätzlich greifen. Im Zeitraum von Mai 2023 bis Ende 2024 mussten insgesamt 29 Personen das Programm verlassen. Bei 52 Prozent war mangelnde Kooperation der Grund, bei 34 Prozent eine Straftat und bei 14 Prozent ein Umzug aus Köln heraus. Die vier Trägerorganisationen mahnen in einem gemeinsamen offenen Brief an Politik und Oberbürgermeister, das gesamte Projekt nicht wegen solcher Einzelfälle zu verdammen. Ihre Botschaft ist deutlich: „Recht und Humanität sind die Pfeiler dieses Programms und über all die Jahre war man sich im Rat einig: Die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Integration bei gleichzeitiger Entlastung sozialer Sicherungssysteme ist integrationspolitisch, sozial und finanziell überaus sinnvoll.“
Die politische und finanzielle Dimension
Auch der Kölner Katholikenausschuss, ein wichtiges gesellschaftliches Gremium, schaltet sich in die Diskussion ein und stellt klar: „Dieses Programm ist erfolgreich.“ Es sorge für einen gesicherten Aufenthaltsstatus inklusive Arbeitserlaubnis und fördere so eine effektive Integration in den Arbeitsmarkt und die Nachbarschaft. Ein starkes Argument der Befürworter sind die finanziellen Effekte. Politiker verschiedener Fraktionen rechneten in einer Aktuellen Stunde im Hauptausschuss vor, dass das Programm der Stadt Geld spare. Die Rechnung: Bei 100 erteilten Aufenthaltstiteln pro Jahr könnten jährlich 900.000 Euro an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingespart werden, also 9000 Euro pro Person.
Allerdings handelt es sich bei diesen 900.000 Euro nicht um echte Einsparungen für die öffentliche Hand insgesamt, sondern vielmehr um eine Kostenverlagerung. Die Zuständigkeit wechselt vom städtischen Budget (AsylbLG) zum Bund (Sozialgesetzbuch II oder XII), falls die Menschen nach Erhalt des Titels weiterhin staatliche Unterstützung benötigen. Zudem führt das Programm zu deutlich mehr Titeln als angenommen. Zuletzt waren es 250 Aufenthaltstitel pro Jahr. Die Sprecherin der Stadt relativiert die Finanzdebatte daher: „Diese finanzielle Auswirkung ist lediglich ein Nebeneffekt des Bleiberechtsprogramms, jedoch keine Zielsetzung.“ Das eigentliche Ziel bleibe die Integration und die Schaffung von Rechtssicherheit für Menschen, die schon lange hier leben.
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung steht das Programm unter Haushaltsdruck. Bereits im vergangenen Jahr sorgten sich die Träger wegen der knappen Kassen der Stadt um Kürzungen. Im Hauptausschuss bekannte sich nun zwar eine Mehrheit der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und Volt dazu, das Programm auch im nächsten Jahr grundsätzlich weiterführen zu wollen. Gleichzeitig verlangen sie aber eine lückenlose und schnelle Aufklärung des Behördenpatzers um die „Liste Coesfeld“. Der SPD-Fraktionschef Christian Joisten formulierte den gemeinsamen Tenor: „Wir wollen aber in der Tat gucken: Sind die Prozesse, so wie sie sind, optimal?“
Was bedeutet das für Köln?
Der aktuelle Fall offenbart ein grundlegendes Dilemma der Kommunalpolitik. Auf der einen Seite steht das berechtigte Interesse an einer funktionierenden, fehlerfreien Verwaltung, die mit anderen Behörden reibungslos zusammenarbeitet und die Gesetze korrekt anwendet. Der Kommunikationsfehler mit Coesfeld ist hier ein echtes Versäumnis, das das Vertrauen beschädigt. Auf der anderen Seite steht ein Programm, das nachweislich Menschen aus der rechtlichen Unsicherheit holt, Integration fördert und langfristig gesellschaftlichen Frieden stiftet. Es ist ein Programm, das genau jenen hilft, die schon seit vielen Jahren mitten unter uns in Köln leben, ihre Kinder hier zur Schule schicken und arbeiten wollen.
Die Aufklärung des Behördenfehlers durch Stadtdirektorin Diemert ist nun der erste notwendige Schritt. Die Politik muss anschließend entscheiden, wie sie mit den Ergebnissen umgeht. Soll das erfolgreiche Bleiberechtsprogramm gestärkt und seine Prozesse optimiert werden? Oder wird es durch den entstandenen Imageschaden und Einzelfälle wie den von Marko M. nachhaltig beschädigt? Für die über tausend Menschen, die derzeit auf eine Zukunft in Köln hoffen, geht es um alles. Für die Stadtgesellschaft geht es um die Frage, ob sie weiterhin auf Integration und Perspektive setzt – trotz aller behördlichen Schwierigkeiten und medialer Aufregung. Die nächsten Sitzungen des Ausländerausschusses und des Stadtrats werden zeigen, welchen Weg Köln einschlägt.
- Zielgruppe: Personen mit Duldung seit acht Jahren
- Unterstützung: Deutschlernen und Identitätsklärung
- Erfolg: 1353 sichere Aufenthaltserlaubnisse seit 2018
- Kosten: 410.000 Euro für 2026 eingeplant
- Kontrollstatistik: 29 Personen verließen das Programm (Mai 2023 – Ende 2024)
- Kooperationspartner: Caritas, Diakonie, Kölner Flüchtlingsrat, Rom e.V.
| Jahr | Erteilte Aufenthaltstitel | Einsparungen (Euro) |
|---|---|---|
| 2018 | 1353 | Summe unbekannt |
| 2019 | Unbekannt | Unbekannt |
| 2020 | Unbekannt | Unbekannt |
| 2021 | Unbekannt | Unbekannt |
| 2022 | Unbekannt | Unbekannt |
| 2026 | Unbekannt | 900.000 |