Die Hallen der LUG Air Cargo Handling GmbH am Frankfurter Flughafen sind ein pulsierender Ort. Tag für Tag rollen hier Paletten mit allem, was die Welt bewegt: von frischen Lebensmitteln und lebenswichtigen Medikamenten bis hin zu hochsensibler Elektronik. Hunderte Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Fracht fachgerecht verladen, geröntgt und in die wartenden Flugzeuge gebracht wird. Doch unter der Oberfläche dieses logistischen Kraftakts brodelt ein Konflikt, der beispielhaft steht für eine der drängendsten Fragen unserer Arbeitswelt: Wie weit darf die digitale Überwachung am Arbeitsplatz gehen? Im Kern geht es um die Angst der Belegschaft, durch Künstliche Intelligenz (KI) permanent kontrolliert und vermessen zu werden.
„Die verwendeten Programme können genau überprüfen, wie lange ein Mitarbeiter in welchem Raum war, wie schnell ein Fahrzeug be- und entladen wurde und wie lange eine Rampe durch den Mitarbeiter belegt war“, erklärt Christian Niemeier. Er ist IT-Sachverständiger und Geschäftsführer des Deutschen Arbeitnehmerforums und wurde vom Betriebsrat der LUG beauftragt, die IT-Systeme im Unternehmen zu begutachten. Seine Analyse ist alarmierend. Kamerasysteme, die automatisch die Maße von Frachtstücken mit einem Zeitstempel erfassen, oder Zugangskontrollen, die jedes Betreten und Verlassen eines Raumes protokollieren, schaffen laut Niemeier einen lückenlosen Datenteppich. „Die gesammelten Daten könnten zur Verhaltens- und Leistungskontrolle verwendet werden, auch Kündigungen könnten damit begründet werden“, so seine Befürchtung. Die LUG selbst ließ mehrere Anfragen der F.A.Z. und anderer Medien unbeantwortet, ob solche Programme zur Überwachung eingesetzt werden.
Dieses Schweigen heizte die Unsicherheit unter den Beschäftigten weiter an. Der Konflikt eskalierte schließlich vor Gericht. Weil Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Management über eine verbindliche Betriebsvereinbarung zum Datenschutz scheiterten, rief der Betriebsrat die Arbeitsgerichte an. Diese ordneten die Einrichtung sogenannter Einigungsstellen an – neutrale Gremien, die bei festgefahrenen Mitbestimmungsfragen vermitteln sollen. Mittlerweile wurden für die LUG zu elf verschiedenen Themen solche Einigungsstellen eingerichtet. Philipp Donath, Professor für Arbeitsrecht an der University of Labour in Frankfurt, hält dieses Ausmaß für ungewöhnlich. „Dass es sich gar nicht bewegt und ganze elf Einigungsstellen für einzelne Fragestellungen und KI-Systeme eingerichtet werden, ist eher selten“, sagt Donath. Es sei ein Zeichen dafür, wie tief die Gräben sind.
Doch die Einigungsstellen, eigentlich ein Instrument zur Konfliktlösung, scheinen das Problem nicht zu lösen, sondern zu spiegeln. Sitzungsprotokolle, die der F.A.Z. vorliegen, zeichnen das Bild einer absichtlichen Verzögerungstaktik. Demnach setzte sich die Arbeitgeberseite über verbindliche Beschlüsse der Gremien hinweg, erschien häufig nicht zu den Terminen und erschwerte die Abläufe massiv. So wurde der Tagungsraum kurz vor oder sogar während einer Sitzung geändert, und notwendige Präsentationstechnik wurde trotz Aufforderung nicht bereitgestellt. Als eine Einigungsstelle ein Gutachten in Auftrag geben wollte, um die Überwachungsmöglichkeiten der IT-Programme genau zu prüfen, scheiterte dies an der ausbleibenden Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers.
Diese Blockadehaltung trifft den Betriebsrat an einer empfindlichen Stelle. Christian Niemeier berichtet, dass er seit zwei Jahren für seine gutachterliche Tätigkeit nicht bezahlt wurde. „Bei den Anwälten des Betriebsrats sei es ähnlich“, sagt er. Da die Kosten des Betriebsrats grundsätzlich das Unternehmen trägt, handelt es sich hier um ein wirksames Druckmittel. Professor Donath warnt vor den langfristigen Folgen: „Durch verzögerte oder gar keine Zahlungen von Sachverständigen wird dem Betriebsrat ein Bein gestellt, weil viele Sachverständigen den Betriebsrat dann zukünftig nicht mehr vertreten oder beraten möchten.“ In einem hochkomplexen Feld wie der Bewertung von KI-Systemen sei die Hinzuziehung von Experten aber unerlässlich für eine wirksame Mitbestimmung.
- Technologie und digitale Überwachung
- Angst der Belegschaft vor Kontrolle
- Analysen von Christian Niemeier
- Einigungsstellen zur Konfliktlösung
- Verzögerungstaktiken der Arbeitgeberseite
- Langfristige Folgen für Betriebsräte
Die Auswirkungen des Streits sind längst im gesamten Betrieb spürbar geworden. Kurz vor den letzten Betriebsratswahlen machte ein Flugblatt die Runde, das die hohen Kosten der vielen gerichtlichen Einigungsstellen auflistete – eine transparente, aber auch polarisierende Information, die viele als Angriff auf die Arbeit des Betriebsrats verstanden. Zudem versuchte das Management laut Niemeier zuletzt, dem Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen, obwohl dieser durch sein Amt einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Die LUG äußerte sich auch hierzu nicht.
Christian Niemeier, der bundesweit Betriebsräte berät, bezeichnet den Konflikt bei der LUG als beispiellos in seiner Hartnäckigkeit. „Der Arbeitgeber hat sich in diesem Konflikt offensichtlich völlig verrannt“, urteilt er. Es gehe hier um mehr als nur Technik oder Datenschutzverordnungen. Es gehe um das grundlegende Machtverhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaft in einem Zeitalter, in dem digitale Systeme immer intransparenter und mächtiger werden. Die Frage, die sich allen Beschäftigten am Flughafen Frankfurt und weit darüber hinaus stellt, ist: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure? Und wer schützt die Arbeitnehmer vor einem System, das jede Bewegung, jede Pause, jede Handgriffgeschwindigkeit aufzeichnen und bewerten kann?
Trotz der ausbleibenden Bezahlung und der zermürbenden Verfahren will Niemeier weiterkämpfen. Sein Engagement steht symbolisch für einen größeren Konflikt, der in vielen deutschen Betrieben noch unter der Oberfläche schwelt. Der Fall LUG zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Regeln für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz dringend klarer und die Rechte der Betriebsräte stärker werden müssen. Sonst, so die Befürchtung, wird die digitale Überwachung still und leise zur neuen Normalität – mit unkalkulierbaren Folgen für den Arbeitsfrieden und die Würde der Beschäftigten. Die nächste Sitzung der Einigungsstellen steht an. Ob sie dieses Mal stattfinden kann, ist bereits wieder ungewiss.
| Thema | Details |
|---|---|
| Künstliche Intelligenz | Angst der Arbeitnehmer vor permanenter Kontrolle |
| Einigungsstellen | Elf eingerichtet für verschiedene Fragestellungen |
| Verzögerungstaktik | Arbeitgeberseite ignoriert Beschlüsse |
| Betriebsrat | Unzureichende Finanzierung von Sachverständigen |
| Langfristige Folgen | Weniger Unterstützung für Betriebsräte |
| Transparenz | Flugblatt über Kosten der Einigungsstellen |