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Nachrichten Lokal > Nachrichten > München > Münchner Rentnerin kämpft gegen Kosten für Munitionsentsorgung
München

Münchner Rentnerin kämpft gegen Kosten für Munitionsentsorgung

Julia Becker
Zuletzt aktualisiert: Juli 30, 2026 3:20 p.m.
Julia Becker
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Liebe Münchnerinnen und Münchner,

stellen Sie sich vor, Sie leben seit über 60 Jahren in Ihrem Haus, pflegen Ihren Garten und fühlen sich in Ihrer Nachbarschaft zuhause. Dann erfahren Sie, dass Ihr Grundstück ein vergessenes Kriegserbe birgt – und nicht nur das: Plötzlich sollen Sie dafür bezahlen, dass der gefährliche Schatz aus der Vergangenheit entsorgt wird. Genau diese beunruhigende Situation durchlebt derzeit eine 81-jährige Münchner Rentnerin, Melitta Meinberger. Unter ihrem Anwesen im Stadtteil Freimann, auf dem Gelände eines früheren Panzerschießstands, wurden bei Bauarbeiten etwa zehn Tonnen Weltkriegsmunition entdeckt. Die notwendige Räumungsaktion war spektakulär und aufwendig. Doch der eigentliche Schock kam danach: Die Stadt München stellt der Seniorin vorläufig Kosten in Höhe von 45.000 Euro für die Entsorgung in Rechnung. Eine Summe, die für sie existenzbedrohend ist und eine grundlegende Frage aufwirft: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten für die gefährlichen Hinterlassenschaften eines Krieges, der lange vor dem Kauf des Grundstücks endete?

Die Geschichte von Frau Meinberger ist kein Einzelfall, sondern wirft ein grelles Schlaglicht auf ein bundesweites Problem, das besonders Ballungsräume wie München trifft. Schätzungen des Kampfmittelräumdienstes zufolge liegen noch immer etwa 100.000 Tonnen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg im deutschen Boden. In München, einer der am schwersten bombardierten Städte Deutschlands, ist das Risiko besonders hoch. Jedes Jahr werden bei Bauprojekten hunderte Blindgänger gefunden. Bislang galt die Regelung, dass die Kosten für die akute Gefahrenbeseitigung – also die Räumung durch den Kampfmittelräumdienst – der öffentlichen Hand obliegen. Die Folgekosten der Aktion, wie etwa die Wiederherstellung des zerstörten Gartens, muss dagegen oft der Grundstückseigentümer tragen. Frau Meinberger hat für die Wiederherstellung ihres Gartens nach der Räumung bereits 80.000 Euro aufgewendet. Die nun geforderte zusätzliche Summe für die Entsorgung der Munition selbst stellt jedoch eine neue Qualität dar und durchbricht, aus ihrer Sicht, eine stillschweigende gesellschaftliche Übereinkunft.

Die rechtliche Grundlage für die Forderung ist im Bayerischen Sprengstoffgesetz und im Abfallrecht zu finden. Die Munition wird nach ihrer Bergung als gefährlicher Abfall eingestuft. Für die Entsorgung dieses Sonderabfalls ist formal der „Abfallerzeuger“ oder der Besitzer verantwortlich. In diesem Fall interpretiert die zuständige Behörde dies so, dass die Munition auf dem Grundstück von Frau Meinberger „gefunden“ wurde und sie damit aktuell die Besitzerin der gefährlichen Hinterlassenschaften ist. „Ich bin doch keine Besitzerin von Bomben!“, entgegnet die Rentnerin fassungslos in einem Gespräch mit unserer Redaktion. „Diese Dinger hat niemand von uns da vergraben. Sie sind vor meiner Geburt dort abgefeuert oder abgeworfen worden. Wie kann ich dafür verantwortlich sein?“ Ihr Anwalt, Dr. Felix Berger, ergänzt: „Hier wird eine 81-jährige Frau für die Beseitigung von Kriegsrelikten in Haftung genommen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Die Kostenfrage müsste eigentlich auf einer ganz anderen, nämlich einer historisch-moralischen und letztlich staatlichen Ebene geklärt werden.“

Die Stadt München verteidigt ihr Vorgehen. Ein Sprecher des Referats für Klima- und Umweltschutz, das für die Entsorgung zuständig ist, erklärte: „Wir handeln nach der geltenden Rechtslage. Die Entsorgung von kampfmittelverdächtigen Gegenständen ist ein aufwendiger und teurer Prozess, der spezielle Deponien erfordert. Die Kosten müssen nach dem Verursacherprinzip getragen werden.“ Gleichzeitig räumte der Sprecher ein, dass der Einzelfall „hart“ sei und verwies auf die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Kosten aus Billigkeitsgründen zu stellen. Genau diesen Weg hat Frau Meinberger nun beschritten. Sie hat Klage eingereicht, um die Kostenforderung abzuwenden. Ein Verfahren, das für die Seniorin psychisch und finanziell belastend ist. „Ich habe mein Leben lang gearbeitet und Steuern gezahlt. Jetzt, im Alter, soll ich für die Schäden eines Krieges bezahlen, den ich nie gewollt habe“, sagt sie mit fester, aber erschöpfter Stimme.

Die Münchner Politik reagiert gespalten auf den Fall. Die CSU-Fraktion im Stadtrat unterstützt grundsätzlich die Anwendung des geltenden Rechts. „Rechtssicherheit und der Schutz der Steuerzahler vor Einzelfallentscheidungen sind wichtig“, so ein kommunalpolitischer Sprecher. Die SPD, die Grünen und die Linke sehen das kritischer. Sie fordern eine schnelle und unbürokratische Lösung zu Gunsten der Rentnerin und eine Überprüfung der städtischen Praxis. Grünen-Stadträtin Anna Schmidt sagt: „Dieser Fall zeigt die absurden Konsequenzen einer rein formaljuristischen Betrachtung. Der Krieg wurde vom deutschen Staat angefangen. Die Lasten seiner Hinterlassenschaften dürfen nicht den zufälligen Findern heute aufgebürdet werden. Hier ist der Freistaat Bayern oder sogar der Bund in der Pflicht, eine faire Lösung zu finanzieren.“

Experten wie Professor Karl Weber, Jurist an der LMU München mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht, sehen in dem Fall ein grundsätzliches Dilemma. „Rein rechtlich mag die Stadt aufgrund des Abfallrechts einen Anknüpfungspunkt haben. Ethisch und politisch ist die Forderung aber kaum vermittelbar. Das Problem ist, dass es keine klare gesetzliche Regelung auf Bundesebene gibt, die die Kostenfrage für solche historisch bedingten Funde endgültig regelt. Jedes Bundesland, oft jede Kommune, handhabt es anders.“ Er verweist auf Städte wie Hamburg oder Berlin, die in vergleichbaren Fällen oft aus Kulanz oder aus Furcht vor Imageschäden auf Kostenerstattungen verzichten. In München, wo der Druck auf den städtischen Haushalt durch zahlreiche Großprojekte hoch ist, scheine die Verwaltung hier einen restriktiveren Kurs zu fahren.

Für Melitta Meinberger und ihre Nachbarn in Freimann geht es um mehr als nur um Geld. Es geht um das Gefühl von Gerechtigkeit und Sicherheit. Viele Anwohner in Stadtteilen, die auf ehemaligen Militärflächen oder in stark bombardierten Gebieten liegen, sind nun verunsichert. „Was ist, wenn bei mir im Garten auch noch etwas liegt? Bin ich dann als nächstes dran?“, fragt ein Nachbar, der namentlich nicht genannt werden möchte. Das Vertrauen in die öffentliche Hand, die doch eigentlich für den Schutz ihrer Bürger vor solchen Kriegsfolgen zuständig sein sollte, ist angeknackst. Die Bürgerinitiative „Sicherheit in Freimann“ hat bereits eine Unterschriftensammlung gestartet, um Frau Meinberger zu unterstützen und politischen Druck aufzubauen.

Was können Betroffene tun, und wie sollte die Stadt mit diesem Erbe umgehen? Zunächst einmal sollten alle Grundstückseigentümer in verdächtigen Gebieten vor größeren Erdarbeiten eine historische Recherche oder, wenn möglich, eine kampfmittelfachkundige Voruntersuchung des Bodens veranlassen. Im akuten Fundfall ist sofort die Polizei zu rufen. In der Kostenfrage rät der Mieterverein München dazu, stets schriftlich Widerspruch gegen Kostforderungen einzulegen und sich an die örtlichen Stadtratsmitglieder zu wenden. Auf politischer Ebene braucht es dringend eine einheitliche, bundesweite Regelung. Eine Möglichkeit wäre die Einrichtung eines Bundesfonds, ähnlich dem für Altlasten, aus dem die Entsorgungskosten für kriegsbedingte Kampfmittelfunde finanziert werden. Die Kosten des Krieges sollten von der Gesellschaft als Ganzes getragen werden, nicht von einzelnen, zufällig betroffenen Bürgern.

Die Fall Melitta Meinberger ist noch nicht entschieden. Ihr Gerichtsverfahren könnte ein Präzedenzfall für München und darüber hinaus werden. Eines ist bereits jetzt klar: Diese zehn Tonnen Munition in einem Münchner Garten haben nicht nur physisch, sondern auch rechtlich und moralisch eingeschlagen. Sie legen schonungslos offen, wie lang der Schatten der Geschichte sein kann und wie unzureichend unsere Gesetze bisweilen sind, um mit seinen späten und gefährlichen Folgen umzugehen. Die Stadt München steht an einem Scheideweg. Sie kann auf ihr formales Recht pochen und einer Seniorin eine ruinöse Rechnung präsentieren. Oder sie kann eine menschliche und weitsichtige Entscheidung treffen, die anerkennt, dass einige Lasten unserer Geschichte gemeinsam zu schultern sind. Für die Menschen in dieser Stadt wäre es ein wichtiges Zeichen, wenn sich die Vernunft und das Verantwortungsgefühl für die eigenen Bürger durchsetzen würden. Der Ausgang dieses Falles wird zeigen, welche Prioritäten München wirklich setzt.

  • Einzelfälle wie der von Frau Meinberger sind keine Ausnahmen.
  • 100.000 Tonnen Blindgänger liegen noch im deutschen Boden.
  • In München ist das Risiko von Kampfmitteln besonders hoch.
  • Die Stadt München hat bisher restriktiv auf Kostenerstattungen reagiert.
  • Die Bedeutung einer klaren gesetzlichen Regelung ist unbestreitbar.
  • Die Lasten der Vergangenheit sollten von der Gesellschaft getragen werden.
Thema Details
Betroffene Person Melitta Meinberger
Entdeckte Munition 10 Tonnen Weltkriegsmunition
Kosten der Entsorgung 45.000 Euro
Zusätzliche Kosten für Garten 80.000 Euro
Rechtliche Grundlage Bayerisches Sprengstoffgesetz, Abfallrecht
Öffentliche Reaktion Politische Unterstützung variiert


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VonJulia Becker
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Julia ist eine engagierte Reporterin für den Süden Deutschlands mit Schwerpunkt auf München und Stuttgart. Sie schreibt über lokale Kulturveranstaltungen, das wirtschaftliche Stadtleben und Geschichten von Menschen, die ihre Region prägen. Ihre Beiträge zeichnen sich durch Nähe, Empathie und starke persönliche Perspektiven aus.
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