In Hamburg endete gestern ein Prozess gegen zwei führende Mitglieder der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Das Hanseatische Oberlandesgericht verhängte Bewährungsstrafen gegen zwei Männer, die laut Anklage als Regionalverantwortliche der PKK in Norddeutschland tätig waren.
Die beiden Angeklagten im Alter von 48 und 59 Jahren wurden zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hatten. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.
Nach Überzeugung des Gerichts waren die beiden Männer nacheinander für die PKK-Gebiete Hamburg, Bremen, Kiel und Oldenburg zuständig. Der 48-jährige Angeklagte übernahm diese Funktion von September 2018 bis Juni 2019, während der 59-Jährige ihm von Juni 2019 bis Juni 2020 nachfolgte.
In ihren Positionen koordinierten sie laut Urteil Propagandaveranstaltungen, organisierten Demonstrationen und sammelten Spendengelder für die Organisation. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 als terroristische Organisation verboten.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, dass die PKK als legitime Befreiungsbewegung zu betrachten sei. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte Haftstrafen ohne Bewährung gefordert.
Der Prozess hatte im Januar begonnen. Die Angeklagten befanden sich nicht in Untersuchungshaft, sondern erschienen als freie Männer vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die PKK kämpft seit 1984 für politische Autonomie kurdisch besiedelter Gebiete in der Türkei. Der bewaffnete Konflikt hat bisher mehr als 40.000 Menschenleben gefordert. In Deutschland leben etwa 800.000 Menschen mit kurdischen Wurzeln, und die PKK-Strukturen im Land gelten als wichtige Finanzierungsquelle für die Organisation.
Das Gericht begründete die verhältnismäßig milden Strafen mit der Kooperationsbereitschaft der Angeklagten während des Verfahrens und der Tatsache, dass sie nicht direkt an Gewaltakten beteiligt waren. Dennoch betonte der Vorsitzende Richter die Notwendigkeit, gegen Strukturen vorzugehen, die terroristische Aktivitäten im Ausland unterstützen.
Die kurdische Gemeinschaft in Hamburg reagierte mit Protesten auf das Urteil. Etwa 150 Demonstranten versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude und forderten ein Ende der «Kriminalisierung des kurdischen Freiheitskampfes». Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, die Kundgebung verlief jedoch friedlich.
Experten für Terrorismusbekämpfung bewerten das Urteil als typisch für die deutsche Rechtsprechung in PKK-Fällen, die zwischen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der Vermeidung zusätzlicher Spannungen innerhalb der kurdischen Gemeinschaft abwägen muss.