Die Stadt Frankfurt hat einem langjährigen Mitarbeiter der Stadtreinigung wegen rechtsextremer Aktivitäten gekündigt. Der Mann, der Verbindungen zur verbotenen «Hammerskins»-Gruppe haben soll, wehrt sich nun vor dem Arbeitsgericht. Die Verhandlung am Montag offenbarte die Gratwanderung zwischen politischer Gesinnung und arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
«Wir tolerieren keinerlei extremistisches Gedankengut in unserer Stadtgemeinschaft und schon gar nicht in der Verwaltung», erklärt Personaldezernentin Eileen O’Sullivan. Der betroffene Mitarbeiter soll an mehreren rechtsextremen Konzerten teilgenommen und entsprechendes Material verbreitet haben. Die Hinweise kamen vom Verfassungsschutz, der den Mann seit Jahren beobachtet. Besonders brisant: Er arbeitete in einem Betrieb mit vielen Beschäftigten mit Migrationshintergrund.
Sein Anwalt argumentiert hingegen, die Kündigung verletze die Grundrechte seines Mandanten. «Private politische Überzeugungen dürfen keine Rolle im Arbeitsverhältnis spielen», behauptet er vor Gericht. Wer durch die Frankfurter Innenstadt läuft, kann sich kaum vorstellen, dass im weltoffenen Mainhattan solche Gesinnung existiert. Dennoch zeigt der Fall, wie Rechtsextremismus auch im urbanen Raum Fuß fassen kann.
Eine Entscheidung im Verfahren steht noch aus. Das Gericht deutete an, die Beweislage sorgfältig prüfen zu wollen. Der Fall könnte wegweisend werden für ähnliche Auseinandersetzungen in anderen Kommunen. Was im privaten Raum beginnt, endet nicht immer an der Bürotür.