Article – Das Bundesverfassungsgericht steht vor einem bedeutenden Wechsel. Beim morgendlichen Kaffee las ich die Nachricht: Vier neue Richterinnen und Richter sollen gewählt werden. Ein Moment, der unsere Demokratie prägt, aber oft unbemerkt bleibt. Die Wahl dieser Verfassungshüter ist mehr als nur ein formaler Akt – sie bestimmen, wie unsere Grundrechte in den kommenden Jahren interpretiert werden.
Die Kandidatenliste zeigt die politische Dimension. Yvonne Ott und Gabriele Britz scheiden turnusgemäß aus dem Ersten Senat aus. Im Zweiten Senat enden die Amtszeiten von Peter Müller und Doris König. Die Parteien haben bereits Namen im Gespräch. „Das Verfassungsgericht ist kein politisches Instrument, sondern der Garant unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung», betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann kürzlich. Diese Worte untermauern die Bedeutung einer ausgewogenen Besetzung. Bei einer Veranstaltung in Berlin erlebte ich selbst die Ehrfurcht, die das höchste deutsche Gericht auslöst – selbst bei jungen Menschen.
Die Verfassungsrichter werden für zwölf Jahre gewählt, ohne Möglichkeit zur Wiederwahl. Diese Regelung sichert ihre Unabhängigkeit. Nach der kürzlich beschlossenen Grundgesetzänderung zum Schutz des Gerichts gewinnt die Richterwahl zusätzliche Bedeutung. Wer hier entscheidet, prägt das Rechtsverständnis einer ganzen Generation. Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Mai statt. Dass ich die Namen der Verfassungsrichter kenne, ist für mich nicht Nerd-Wissen, sondern demokratische Selbstverständlichkeit.