Die ersten Tage des offiziellen Plakatierkampfes für die Berliner Wahl sind kaum vorbei, und schon zeichnet sich ein klares Bild ab: Viele Parteien konnten es nicht erwarten. In mehreren Bezirken mehren sich die Hinweise auf Verstöße gegen die neuen Anbringeregeln. Besonders im Fokus steht dabei der Bezirk Steglitz-Zehlendorf, wo das Ordnungsamt bereits rund 100 Meldungen von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern erhalten hat. Die eigenen Kontrollteams dokumentierten zudem 50 weitere Fälle, bei denen Plakate zu früh oder an unerlaubten Stellen angebracht wurden. „Die Sensibilität für dieses Thema ist in der Bevölkerung erkennbar hoch“, erklärt eine Behördensprecherin. Noch ist kein Bußgeld geflossen, doch die Summe könnte sich schnell addieren: Pro illegalem Standort sind 50 Euro fällig.
Der Wahlkampf um die öffentliche Aufmerksamkeit ist in Berlin traditionell laut und visuell. Für die Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenwahlen am 20. September hatten die im Parlament vertretenen Parteien zusammen mit FDP und BSW angekündigt, mit fast einer Viertelmillion Plakaten um Stimmen zu werben. Um dem wilden, oft nachts durchgeführten Plakatieren einen Riegel vorzuschieben, änderte der Berliner Senat kurzfristig das Straßengesetz. Seit diesem Jahr ist das Aufhängen erst ab Sonntagmittag um 12 Uhr erlaubt – nicht mehr wie früher ab Mitternacht. Diese Regelung sollte für mehr Ordnung und Übersichtlichkeit sorgen. Die ersten Kontrollen zeigen jedoch, dass nicht alle Parteien sich daran halten wollten oder konnten.
In Marzahn-Hellersdorf gingen bis Montag 58 Hinweise bei der zentralen Anlaufstelle ein. Der Bezirk rechnet hier mit Bußgeldern von insgesamt rund 2.900 Euro. „Wir gehen jedem Hinweis nach und kontrollieren die gemeldeten Standorte“, so ein Sprecher des Ordnungsamtes. Die Beamten sind angehalten, widerrechtlich angebrachte Plakate umgehend zu entfernen und sicherzustellen. Sie dienen dann als Beweismittel für einen möglichen Bußgeldbescheid. In Tempelhof-Schöneberg verliefen die Kontrollen am ersten Wochenende zunächst ergebnislos. Doch auch dort wurden die Kontrollen am Montag fortgesetzt – mit Erfolg: „Bis zur heutigen Mittagspause wurden bereits vier falsch angebrachte Wahlplakate entfernt und sichergestellt“, berichtete eine Behördensprecherin.
Die neue Mittagsregelung hat einen einfachen Grund: Sie soll verhindern, dass Teams in der Nacht unkontrolliert und unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Stadt zukleben. Das Anbringen bei Tageslicht macht die Aktionen transparenter und ermöglicht es den Ordnungsämtern sowie besorgten Bürgern, Verstöße leichter zu dokumentieren. Für die Parteien bedeutet die Regel aber auch logistische Herausforderungen. Sie müssen ihre oft ehrenamtlichen Helferteams nun am helllichten Tag koordinieren, was Planung und Personal betrifft. Einige Parteivertreter äußerten im Vorfeld Bedenken, ob die kurzfristige Änderung praktikabel sei. Die hohe Zahl an Verstößen in der Startphase könnte ein Indiz für diese Schwierigkeiten sein – oder schlicht für die alte Gewohnheit, sich einen zeitlichen Vorsprung zu verschaffen.
Für die Berliner Verwaltung ist der Umgang mit den Plakatverstößen eine Frage der Glaubwürdigkeit und Gleichbehandlung. Werden die angedrohten Bußgelder tatsächlich und konsequent gegen alle Verstoßenden verhängt? Die Bezirke betonen, dass sie die Hinweise ernst nehmen. Die Summe von 50 Euro pro Standort mag auf den ersten Blick gering erscheinen, kann sich bei einer größeren Anzahl illegal angebrachter Plakate jedoch zu einer spürbaren Summe addieren. Für kleinere Parteien mit knappem Budget könnte dies eine spürbare finanzielle Belastung darstellen. Die Bezirke behalten sich zudem vor, die Höhe des Bußgeldes je nach Schwere und Wiederholung des Verstoßes anzupassen.
Die Reaktion der Berlinerinnen und Berliner auf die Plakatflut ist traditionell gespalten. Für viele sind die Plakate ein notwendiges und sichtbares Zeichen der demokratischen Auseinandersetzung, das über die anstehenden Wahlen informiert. Andere empfinden die massive Zupflasterung von Laternenmasten, Bauzäunen und Brücken als visuelle Verschmutzung des Stadtbilds, die oft wochenlang über das Wahlkampfende hinaus hängen bleibt. Die Meldungen an die Ordnungsämter zeigen, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Bürgern aktiv wird, um gegen regelwidriges Vorgehen vorzugehen. Dieses bürgerschaftliche Engagement entlastet die Behörden und unterstreicht den Wunsch nach einem fairen und geordneten Wahlkampf.
Was bedeutet das für den weiteren Verlauf des Wahlkampfs? Die ersten Tage haben gezeigt, dass die neue Regelung nicht von allen akzeptiert oder eingehalten wird. Die Ordnungsämter werden ihre Kontrollen in den kommenden Wochen fortsetzen und wahrscheinlich intensivieren. Es ist zu erwarten, dass weitere Verstöße gemeldet und geahndet werden. Die entscheidende Frage wird sein, ob die Androhung von Bußgeldern eine nachhaltig abschreckende Wirkung hat oder ob sich ein gewohnter Wildwuchs etabliert. Der Wahlkampf ist noch lang, und die Versuchung, sich mit frühem Plakatieren einen Vorteil zu verschaffen, bleibt groß. Die Berliner Bezirke stehen nun in der Pflicht, ihre angekündigte Konsequenz auch unter Beweis zu stellen, um die Regeln für alle Wahlteilnehmer verbindlich zu machen. Nur so kann verhindert werden, dass sich jene durchsetzen, die sich bewusst über geltendes Recht hinwegsetzen. Für die Bürger bleibt es eine Möglichkeit, aktiv an der Wahrung der Wahlkampfregeln mitzuwirken – ein kleiner, aber konkreter Beitrag zur demokratischen Ordnung in der eigenen Nachbarschaft.
- Über 100 Meldungen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf
- 58 Hinweise in Marzahn-Hellersdorf
- Bußgelder von 50 Euro pro illegalem Plakat
- Einige Parteien halten sich nicht an die Regelungen
- Kontrollen sollen in den nächsten Wochen intensiviert werden
- Bürgerliches Engagement zur Wahrung der Wahlkampfregeln
| Bezirk | Meldungen | Erwartete Bußgelder |
|---|---|---|
| Steglitz-Zehlendorf | 100 | N/A |
| Marzahn-Hellersdorf | 58 | 2.900 Euro |
| Tempelhof-Schöneberg | N/A | N/A |