Frankfurt: Drohende Räumung der Außengastronomie an der Kaiserstraße spitzt langjährigen Konflikt zu
Die Kaiserstraße im Bahnhofsviertel, jene vielbefahrene Einfallstraße, die für viele Besucher den ersten Eindruck Frankfurts prägt, steht vor einer tiefgreifenden Veränderung. Nach monatelangen Spannungen um Terrassenbegrenzungen droht nun zahlreichen Restaurants die vollständige Räumung ihrer Außengastronomie durch die Stadt. Ein Schreiben des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE), das nach Angaben der Betroffenen rund 90 Prozent der Betriebe in der Straße erreicht hat, kündigt für den Fall der Nichtbeseitigung Zwangsgelder oder eine Ersatzvornahme an. Damit entzündet sich nicht nur ein neuerlicher Rechtsstreit, sondern auch die grundsätzliche Frage, wie die Stadt mit den einzigartigen Herausforderungen ihres Bahnhofsviertels umgehen will.
„In den vergangenen Jahren haben wir immer unsere Strafen gezahlt“, sagt ein betroffener Gastronom, der wie viele andere ungenannt bleiben möchte. „Ich habe kein Verständnis, warum das jetzt anders ist. Woher kommt das und wofür?“ Die Empörung speist sich aus der Wahrnehmung, gerade diejenigen Betriebe zu treffen, die seit Jahren versuchen, ihre Gäste vor den Problemen der offenen Drogenszene zu schützen. Schon im Frühjahr hatte die Stadt verlangt, selbst aufgestellte Pflanzkübel und Einfassungen zu entfernen. Die damalige Argumentation der Wirte: Die physischen Abtrennungen seien notwendig, um Gäste vor Bedrängungen, Betteln oder gar dem direkten Zugriff auf Speisen durch obdachlose Personen zu schützen. Nun geht die Stadtverwaltung aus Sicht der Gastronomen den finalen Schritt.
Die wirtschaftlichen Befürchtungen sind drastisch. „Wir haben sowieso schon ein beschissenes Mittagsgeschäft“, sagt ein Betreiber. „Wenn sie uns jetzt die Außengastronomie nehmen, können wir auch gleich dichtmachen.“ Ein anderer verweist darauf, dass informelle Regelungen seit über einem Jahrzehnt funktioniert hätten und die Stadt nun keinerlei Alternativen anbiete. „Sie bieten uns gar nichts an. Wir Gastronomen verlieren immer“, so sein frustrierter Kommentar.
Aus Sicht der Behörde hingegen handelt es sich um eine konsequente und notwendige Anwendung des Rechts. Das Amt für Straßenbau und Erschließung verweist auf das Hessische Straßengesetz und die städtische Sondernutzungssatzung, die im gesamten Stadtgebiet gleichermaßen gelten müssten. Amtsleiter Eike Rothauge betont in einer Stellungnahme: „Dies kann aber nicht dazu führen, den geltenden rechtlichen Rahmen außer Acht zu lassen.“ Konkret bemängelt das Amt illegale Vergrößerungen der Flächen, spezielle Umbauten und die Fixierung von Umrandungen mit Ketten an öffentlichen Bäumen. Solche Konstruktionen würden nicht nur zu Stolperfallen werden, sondern könnten auch die Bäume schädigen.
Vor allem aber sieht die Verwaltung grundsätzliche Prinzipien in Gefahr. „Dies ergibt sich insbesondere aus straßenrechtlichen Gesichtspunkten, wie der Vermeidung einer Privatisierung des öffentlichen Raums und dem Sicherstellen von Flucht- und Rettungswegen“, schreibt Rothauge. Die Ordnungsverwaltung stehe dabei unter Druck: „Teilweise würden Mitarbeiter verbal angegriffen und bedroht, wie gerade heute zu Beginn der Kontrolle im Bahnhofsviertel geschehen.“
Die Gastronomen vor Ort interpretieren diese Haltung anders und sprechen offen von Behördenwillkür. Sie argumentieren, ihre Maßnahmen dienten nicht der Privatisierung, sondern dem Schutz. Die kurzfristige Zustellung der Schreiben mitten in der Urlaubszeit und die knappen Fristen verstärkten den Eindruck einer schikanösen Vorgehensweise. „Wir verstehen, dass die Ämter für Ordnung sorgen müssen – aber sie müssen auch die Situation vor Ort dazu in Bezug setzen“, fordert ein Inhaber. „Ein Restaurant am Opernplatz hat andere Bedingungen als wir.“
Tatsächlich zeigt sich hier der Kern des Konflikts: Der Sonderstatus des Bahnhofsviertels mit seinen komplexen sozialen Problemen prallt auf das Bedürfnis der Stadtverwaltung nach einheitlicher Rechtsanwendung. Die Unternehmer fühlen sich im Stich gelassen, nachdem sie jahrelang selbst immense Summen in Reinigung, Sicherheitspersonal und den Erhalt einer ansprechenden Außenwirkung investiert haben, um gegen Verfall und Drogenkonsum anzukämpfen. Ein zusätzlicher Punkt des Ärgernisses ist aus ihrer Sicht das von der Stadt errichtete Toilettenhäuschen, das nach Darstellung der Gastronomen inzwischen selbst als Treffpunkt für Drogenkonsum und sexuelle Handlungen missbraucht werde – ein Symbol für gescheiterte öffentliche Infrastrukturmaßnahmen.
Die wirtschaftliche und imagebezogene Bedeutung der Kaiserstraße als Visitenkarte der Stadt treibt die Auseinandersetzung an. „Die Kaiserstraße ist die Einfallstraße nach Frankfurt“, betont ein Gastronom. „Sie ist das Erste, was Besucher von Frankfurt sehen.“ Vor diesem Hintergrund kündigen mehrere Betriebe an, sich gemeinsam anwaltlich zu wehren und gegen die aus ihrer Sicht unverhältnismäßigen Maßnahmen vorzugehen.
- Rechtsstreit um Außengastronomie
- Drohen von Zwangsgeldern
- Gastronomen fühlen sich im Stich gelassen
- Behördeninterpretation von Stadtverwaltung
- Einheitliche Rechtsanwendung vs individuelle Lösungen
- Öffentliche Infrastruktur nicht funktionsfähig
Der Ausgang dieses Konflikts wird signalisieren, wie Frankfurt künftig mit den Spannungsfeldern zwischen Recht, Ordnung, Wirtschaftsförderung und sozialer Realität in seinen Problemvierteln umgehen will. Soll eine pauschale Durchsetzung der Satzung Priorität haben, oder braucht es für besondere Lagen wie die Kaiserstraße spezifische, gemeinsam erarbeitete Lösungen, die sowohl die Sicherheit der Gäste als auch die Grundsätze der öffentlichen Raumnutzung wahren? Die nächsten Wochen werden zeigen, ob es Raum für einen solchen Dialog gibt oder ob die Räumungsdrohungen den jahrelangen Grabenkampf zwischen Stadt und Gastronomie nur weiter vertiefen.