Als Frankfurter kennen wir alle das Bild: Mitten in unseren lebendigen Vierteln stehen plötzlich Häuser leer, die Fenster sind dunkel, das Leben ist daraus verschwunden. Es nagt an uns, denn wir spüren jeden verlorenen Quadratmeter in dieser angespannten Wohnungsstadt. In der Wittelsbacherallee 89 im Ostend, einem Haus, das seit sieben Jahren der Stadt gehört und leersteht, wollte eine Gruppe engagierter Bürger genau dieses Problem lösen. Sie gründeten eine Genossenschaft, schlugen der Stadt ein Konzept für bezahlbare Mieten vor und gewannen die Ausschreibung. Jetzt, kurz vor dem Startschuss, droht das gesamte Projekt an einer Regelung zu scheitern, die eigentlich die Bewohner schützen soll: dem Milieuschutz. Eine lokale Politik, die das Gemeinwohl fördern will, steht plötzlich im Weg. Dies ist keine abstrakte Debatte mehr, sondern ein konkreter Fall, der zeigt, wie gut gemeinte Gesetze im Alltag wirken – oder eben nicht.
Die Zahlen sind eindeutig und unterstreichen die Dringlichkeit. Frankfurt verlor laut Mietspiegel 2023 in den letzten fünf Jahren über 11.000 preisgebundene Sozialwohnungen aus der Förderung. Gleichzeitig stiegen die Angebotsmieten in beliebten Stadtteilen wie dem Ostend im selben Zeitraum um durchschnittlich 23 Prozent. Vor diesem Hintergrund kaufte die Stadt das Haus in der Wittelsbacherallee 2019 per Vorkaufsrecht, um spekulative Aufwertung zu verhindern. Jetzt plant die Genossenschaft „Flur 403“, hier neun Wohnungen zu sanieren und dauerhaft für etwa 20 Prozent unter dem Frankfurter Mietspiegel anzubieten – das wäre weniger als 15 Euro pro Quadratmeter. Über 2,4 Millionen Euro sollen investiert werden, finanziert durch Fördermittel, Kredite und das Engagement vieler kleiner Geldgeber. Ihr Ziel ist generationenübergreifendes, gemeinschaftliches Wohnen für ihre zehn Erwachsenen und vier Kinder. Doch der Milieuschutz, der 2018 im Ostend eingeführt wurde, um die soziale Mischung zu erhalten, verbietet nun grundlegende Änderungen der Wohnungsgrundrisse. Das stellt das gesamte Vorhaben infrage.
Der Milieuschutz ist ein Instrument, das Frankfurt in mehreren Stadtteilen wie dem Nordend, Bahnhofsviertel und Teile des Gallus und eben des Ostends einsetzt. Er soll verhindern, dass durch Luxussanierungen die Mieten explodieren und die angestammte Bevölkerung verdrängt wird. Die rechtliche Grundlage bildet das Hessische Wohnraumförderungsgesetz. Konkret bedeutet die Satzung: Jede bauliche Veränderung, die den Wohnwert einer Immobilie „erheblich steigern“ könnte, muss von der Bauaufsicht der Stadt genehmigt werden. Dazu zählen nicht nur komplette Modernisierungen, sondern oft auch der Einbau von Aufzügen, die Vergrößerung von Wohnungen oder die Zusammenlegung von kleinen Einheiten. Die Idee ist logisch – sie soll den Spekulanten das Handwerk legen. Im Fall der Wittelsbacherallee 89 trifft diese Logik jedoch auf ein Paradox: Die Genossenschaft will keine Luxuswohnungen schaffen, sondern bezahlbaren Raum erhalten. Doch die bestehenden, oft nur 30 Quadratmeter kleinen Wohnungen können laut Satzung nicht vergrößert werden. Selbst zeitgemäße Bäder einzubauen, ist fast unmöglich, weil dadurch die restlichen Zimmer auf winzige sieben Quadratmeter schrumpfen würden.
Die Genossenschaft, vertreten durch Vorstandsmitglied Beate Steinbach, hat dafür bereits eine kreative Lösung parat. „Wir versuchen, vieles zu erhalten und achten auf nachhaltige Baustoffe“, sagt sie. Die Architekten schlagen vor, im Hof ein neues Treppenhaus mit Aufzug zu bauen. Die Fläche des alten Treppenhauses im Gebäudeinneren könnte dann den Wohnungen zugeschlagen werden, um Platz für moderne Bäder zu schaffen. Doch selbst dieser Umbau stößt auf Ablehnung. Die Frankfurter Bauaufsicht bewertet den Aufzug als „wohnwertsteigernde Maßnahme“, die eine Verdrängung begünstigen könnte. Ein Informationsblatt der Behörde bestätigt diese strenge Auslegung. Damit steht das Projekt vor einem kaum lösbaren Dilemma: Entweder es bleiben die veralteten, nicht genehmigten Notlösungs-Bäder aus den 1970er Jahren, oder der dringend benötigte, barrierefreie Zugang für Familien und ältere Menschen wird nicht realisiert. Beate Steinbach fasst die Frustration zusammen: „Hätte die Stadt das Haus nicht so lange vernachlässigt, müssten wir jetzt nicht so viel investieren.“ Der langjährige Leerstand hat zu Feuchtigkeitsschäden geführt, die die Sanierungskosten in die Höhe treiben.
Die politische Dimension dieses Konflikts zeigt sich deutlich im Besuch des hessischen Wirtschaftsministers Kaweh Mansoori (SPD). Er schaute sich das Projekt diese Woche an und zeigte Verständnis. „Es handelt sich hier doch nicht um eine Luxussanierung“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.“ Mansoori kündigte an, das Gespräch mit der Stadt Frankfurt zu suchen, um eine Lösung zu finden, die einen angemessenen Umbau und eine moderate Vergrößerung der Wohnungen ermöglicht. Er betonte seine generelle Unterstützung für genossenschaftliches Wohnen: „Das Potential ist noch nicht ausgeschöpft.“ Diese Aussage ist bedeutsam, denn sie zeigt eine Diskrepanz zwischen der politischen Absicht auf Landesebene und der praktischen Umsetzung durch die lokale Verwaltung. Im Frankfurter Rathaus wird der Milieuschutz von einer breiten Mehrheit aus Grünen, SPD, Linken und Volt unterstützt. Sie sehen ihn als essenzielles Werkzeug gegen Verdrängung. Doch Fälle wie dieser werfen die Frage auf, ob die Satzung zu starr ist und gemeinschaftliche, gemeinwohlorientierte Projekte ungewollt ausbremst.
Die Auswirkungen auf die Gemeinschaft sind vielfältig. Zunächst trifft es die direkt beteiligten Familien der Wohngruppe „Flur 403“, die seit Jahren auf eine gemeinsame Heimat hoffen. Martina Strasser von der Gruppe betont den guten Zustand des Hauses abgesehen von den Feuchtigkeitsschäden und den Wunsch, viel Original-Substanz wie die gut erhaltenen Holzdielen zu bewahren. Für den Stadtteil Ostend bedeutet ein Scheitern des Projekts weiterhin ein leerstehendes Haus in einer Zeit der Wohnungsnot. Es sendet ein demotivierendes Signal an andere Bürgerinitiativen, die sich ebenfalls engagieren wollen. Die Dachgenossenschaft, die hinter dem Projekt steht, hatte sich grundsätzlich vorstellen können, auch die anderen acht Wohnhäuser zu übernehmen, die die Stadt über Vorkaufsrechte erworben hat. „Doch die Erfahrungen mit dem Milieuschutz lassen uns erst einmal zögern“, sagt Steinbach. Damit steht nicht nur ein Haus auf dem Spiel, sondern ein ganzes Modell der Bürgerbeteiligung an der Wohnraumschaffung.
Vergleicht man Frankfurts Umgang mit anderen deutschen Großstädten, zeigt sich ein differenziertes Bild. Berlin setzt den Milieuschutz noch flächendeckender ein, kämpft dort aber mit ähnlichen Problemen: Die Sanierung von Altbauten wird enorm erschwert, manchmal sogar verhindert. München hat hingegen in einigen Gebieten flexiblere Modelle erprobt, die Modernisierungen unter strengen Mietpreisbindungen erlauben. In Hamburg wird diskutiert, ob Milieuschutzgebiete zeitlich befristet werden sollten, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Der Frankfurter Fall ist ein typisches Beispiel für die deutsche Wohnungspolitik im Spannungsfeld zwischen Schutz und Erneuerung. Historisch betrachtet sind viele Frankfurter Gründerzeitviertel wie der Ostend durch Sanierungen in den 70er und 80er Jahren stark aufgewertet worden, was damals bereits zu Verdrängung führte. Der heutige Milieuschutz ist eine direkte Reaktion auf diese Erfahrung. Die Frage ist, ob die Werkzeuge von gestern für die Herausforderungen von morgen – wie Klimaschutz, Barrierefreiheit und gemeinschaftliches Wohnen – noch passen.
Was können Bürgerinnen und Bürger nun tun, die sich für eine Lösung einsetzen wollen? Die politische Debatte ist eröffnet. Interessierte können sich an ihre Ortsbeiräte und die Stadtverordneten ihrer Parteien wenden, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Die nächste Sitzung des für Bau zuständigen Ausschusses der Stadtverordnetenversammlung könnte eine Gelegenheit sein, das Thema vorzutragen. Die Genossenschaft selbst sucht weiter den Dialog mit der Bauaufsicht und dem Planungsdezernat. Wer das Projekt konkret unterstützen möchte, kann sich über die Dachgenossenschaft informieren. Wichtig ist, dass der Fall Wittelsbacherallee nicht als isoliertes Problem abgetan wird, sondern als Lehrbeispiel für die notwendige Weiterentwicklung des Milieuschutzes.
Die Sanierung des Hauses Wittelsbacherallee 89 steht symbolisch für eine größere Herausforderung unserer Stadt: Wie schaffen wir es, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und gleichzeitig unsere Viertel lebenswert und modern zu halten? Der Milieuschutz ist ein wichtiges Schutzschild, aber er darf nicht zum Bauverbot für jene werden, die das Gemeinwohl im Sinn haben. Die Genossenschaft will kein Luxusrefugium, sondern ein Zuhause für Familien. Sie will keine Betonfassade, sondern nachhaltige Materialien. Die starre Auslegung der Satzung gefährdet genau diese Ziele. Wirtschaftsminister Mansoori hat recht: Dies kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Frankfurt muss Wege finden, seinen Schutzmechanismus so zu gestalten, dass er kluge, gemeinwohlorientierte Projekte nicht erstickt, sondern fördert. Die Uhr tickt, das Haus wartet, und die Familien der „Flur 403“ hoffen auf eine Einsicht, die Pragmatismus über Prinzipienreiterei stellt. Die Zukunft des sozialen Zusammenhalts in unseren Stadtteilen könnte davon abhängen.
- Engagement der Bürger
- Förderung bezahlbaren Wohnraums
- Anpassung des Milieuschutzes
- Dialog mit der Stadt
- Erhalt der Original-Substanz
- Pragmatismus für gemeinsame Lösungen
| Stadt | Ansatz zum Milieuschutz | Herausforderungen |
|---|---|---|
| Frankfurt | Starke Regulierung | Starrheit der Satzung |
| Berlin | Flächendeckende Anwendung | Erhebliche Sanierungserschwernisse |
| München | Flexiblere Modelle | Strenge Mietpreisbindungen |
| Hamburg | Diskussion über zeitliche Befristung | Korrektur von Fehlentwicklungen |