Ich spüre sie wieder, diese leichte Panik, wenn der Briefkasten klappt. Diesmal ist es kein blauer Brief, sondern eine unscheinbare Info-Postwurfsendung. Der nächste große Schritt beim Führerschein-Tausch steht bevor. Wieder ist ein ganzer Karten-Jahrgang an der Reihe. Mein eigener, der von 2004, ist auch dabei. Das kleine rosafarbene Dokument begleitet mich seit meinen ersten eigenen Autokäufen, es ist voller Erinnerungen. Jetzt wird es Zeit, Abschied zu nehmen.
Wer zwischen 2002 und 2004 seinen Führerschein bekam, muss bis Januar 2027 handeln. Hinter der gesamten Aktion bis 2033 stecken laut ADAC rund 43 Millionen Führerscheine. Der Grund liegt in Brüssel: Eine EU-Richtlinie will einheitliche, fälschungssichere Dokumente. „Es geht um mehr Sicherheit und eine vereinheitlichte Verwaltung in Europa“, erklärt ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Der Umtausch selbst ist glücklicherweise nur Formsache – keine neue Prüfung, kein Arzt. Ich erinnere mich noch an das mulmige Gefühl vor der praktischen Prüfung. Das bleibt uns diesmal erspart. Nur die Unterlagen müssen stimmen: Personalausweis, Passfoto, der alte Schein und etwa 25 Euro.
Die gute Nachricht: Wer die Frist verpasst, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Verwarnungsgeld liegt bei zehn Euro. „Allerdings kann es im europäischen Ausland, etwa beim Mietwagen, schnell kompliziert werden“, warnt der ADAC. Eine besondere Regel gilt für alle, die vor 1953 geboren sind: Sie haben bis 2033 Zeit, egal wann der Schein ausgestellt wurde.
Es ist eine dieser typisch deutschen Verwaltungsgeschichten, die Generationen verbindet. Mein Vater muss sich noch keine Gedanken machen, ich schon. Und der neue Schein? Der hält nur noch 15 Jahre. Ein kleines Stück Freiheit wird alle eineinhalb Jahrzehnte erneuert, ein steter Puls des Erwachsenseins. Das alte rosafarbene Dokument hebe ich trotzdem auf. Es ist mehr als nur Papier.
- Der Führerschein-Tausch betrifft Jahrgänge
- Zahlreiche Dokumente sind notwendig
- Kein neuer Test erforderlich
- Frist bis Januar 2027
- Verwarnungsgeld von zehn Euro
- Besondere Regel für vor 1953 Geborene
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Frist | Bis Januar 2027 |
| Verwarnungsgeld | 10 Euro |
| Alter Führerschein | Von 2004 |
| Neuer Führerschein | Gültigkeit 15 Jahre |
| Ohne Prüfung | Ja |
| Zahlung | Circa 25 Euro |