Von Julia Becker
Die Berliner Volksbühne ist seit jeher mehr als ein Theater – sie ist ein Ort politischer Debatte und gesellschaftlicher Experimente. Ihr neuestes Projekt, das temporäre Schwimmbad „Volksbad“ auf dem Rosa-Luxemburg-Platz, hat nun selbst eine hitzige Diskussion ausgelöst. Während das „Volksbad“ in den letzten Tagen als willkommene Abkühlung und öffentlicher Treffpunkt gefeiert wurde, entzündet sich der Streit an zwei Punkten: den Projektkosten von rund 300.000 Euro und der Ankündigung eines exklusiven Badetages für eine bestimmte Community. Diese Debatte wirft grundsätzliche Fragen auf über den Umgang mit öffentlichen Räumen, städtischer Kulturförderung und dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz.
Auf ihrer Website wirbt die Volksbühne mit „Gratis und offen für alle“. Umso größer war die Irritation, als für Freitag, den 14. August, von 12 bis 18 Uhr plötzlich ein exklusiver Zeitraum ausgewiesen wurde. Zunächst hieß es: „In diesem Zeitraum ist das Volksbad exklusiv für schwarze Communitys geöffnet.“ Diese Formulierung wurde später angepasst zu: „Das Volksbad ist heute für Each One Teach One (EOTO) e. V. reserviert.“ Der Verein EOTO versteht sich als Ort für Menschen afrikanischer Herkunft und organisiert soziale und kulturelle Angebote. Auf seiner Seite wurde der Tag als „Ausflug im Sommerbad“ beworben: „Am 14.08.2026 haben wir ein Open-Air-Schwimmbad ganz für uns allein!“
Diese Ankündigung hat eine Welle der Kritik ausgelöst. Medien wie die WELT fragten lautstark nach der Sinnhaftigkeit der Maßnahme. Chefreporterin Anna Schneider kommentierte: „300.000 Euro, die man anderswo besser gebrauchen könnte.“ Die Kernfrage, die viele Berlinerinnen und Berliner bewegt: Ist es zulässig oder gar diskriminierend, einen öffentlich finanzierten und für alle beworbenen Raum zeitweise exklusiv für eine bestimmte Gruppe zu öffnen?
Intendant Matthias Lilienthal verteidigt den Schritt im Gespräch mit dem Spiegel entschieden. Er verneint eine Diskriminierung und beruft sich auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). „Wir versuchen damit, dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz zu folgen, das vorsieht, Gruppen, die diskriminierende Erfahrungen machen, einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich diskriminierungsfrei bewegen können“, so Lilienthal. Es handele sich um „positive Maßnahmen für strukturell benachteiligte Menschen“. Die Volksbühne habe verschiedene soziale Träger angesprochen, um gruppenspezifische Veranstaltungen zu ermöglichen. EOTO arbeite vor allem mit Kindern und Jugendlichen. Ab 18 Uhr stehe das Bad dann wieder allen offen.
Hinter dieser Argumentation steht ein tiefgreifender politischer und rechtlicher Kontext. Das 2020 in Berlin in Kraft getretene LADG ist bundesweit einzigartig. Es erlaubt und fördert explizit sogenannte „positive Maßnahmen“. Das sind gezielte Angebote für Gruppen, die historisch und strukturell von Diskriminierung betroffen sind, um reale Chancengleichheit herzustellen. Die Idee ist nicht neu: Frauenförderpläne oder rollstuhlgerechte Zugänge funktionieren nach einer ähnlichen Logik. In der Praxis, besonders wenn es um die zeitweise Exklusivnutzung eines als „für alle“ deklarierten Raumes geht, bleibt dies jedoch sensibel und umstritten.
Die zweite Säule der Kritik betrifft die Finanzierung. Mit rund 300.000 Euro ist das „Volksbad“ kein kleines Sommerprojekt. 90.000 Euro fließen in das Becken selbst, 210.000 Euro in Personal, Sicherheit und Sanitäranlagen. Das Theater selbst versteht die Aktion auch als Kunstprojekt und politischen Protest gegen verfallende städtische Infrastruktur. In einer Stadt, in der laut Senatsverwaltung rund ein Drittel der Schülerinnen und Schüler nicht sicher schwimmen kann und viele Bezirksbäder sanierungsbedürftig sind, trifft das Projekt einen Nerv. Die Frage, ob diese Art der künstlerischen Intervention der richtige Weg ist oder ob das Geld direkt in die Sanierung eines bestehenden Bades fließen sollte, spaltet die Gemüter.
- Öffentliche Raumgestaltung
- Inklusion und Exklusion
- Finanzierung von Projekten
- Schutzgruppen im öffentlichen Raum
- Politische Verantwortung der Kulturinstitutionen
- Gesellschaftliche Debatte über Ungleichheit
Die Reaktionen aus der Bevölkerung sind gemischt. Bei meinen Gesprächen am Beckenrand spürte ich diese Spaltung deutlich. „Es ist ein Symbol“, sagte mir eine ältere Anwohnerin aus Mitte. „Dass hier überhaupt mal wieder Wasser fließt und Kinder planschen können, ist das Entscheidende. Ob das jetzt sechs Stunden für einen Verein reserviert sind, finde ich nebensächlich.“ Ein anderer Besucher sah das kritischer: „Wenn es für alle ist, dann muss es auch immer für alle sein. Sonst wirkt es wie Bevorzugung.“ Aus der schwarzen Community selbst höre ich in meiner Berichterstattung oft Erleichterung über solche geschützten Räume. Sie bieten eine Pause von alltäglichen Diskriminierungserfahrungen, die in gemischten öffentlichen Bädern leider immer noch vorkommen können.
Matthias Lilienthal steht mit dieser Kontroverse exemplarisch für seine umstrittene wie innovative Intendanz. Er folgt der Tradition der Volksbühne, Theater nicht als abgeschlossenen Kunsttempel, sondern als lebendigen, streitbaren Teil der Stadtgesellschaft zu begreifen. Das „Volksbad“ ist dabei mehr als ein Schwimmbecken. Es ist eine bauliche Intervention im öffentlichen Raum, eine Einladung zum Verweilen und zum Disput. Dass dieses Experiment nun selbst zum Gegenstand einer grundsätzlichen Debatte über Inklusion, Exklusion und den Wert kultureller Projekte wird, ist vielleicht sogar beabsichtigt.
Für die Berliner Stadtpolitik wirft der Fall praktische Fragen auf. Wie sollen Kulturinstitutionen mit dem LADG umgehen? Wo enden „positive Maßnahmen“ und wo fängt ungerechtfertigte Ausgrenzung an? Braucht es klarere Kommunikation, wenn öffentlich zugängliche Räume temporär für bestimmte Gruppen reserviert werden? Der Bezirk Mitte und die Kulturverwaltung werden diese Diskussion weiter begleiten müssen.
Was bleibt den Berlinerinnen und Berlinern nun? Zunächst die Möglichkeit, das „Volksbad“ noch bis zu seiner geplanten Schließung zu nutzen – mit Ausnahme der kommenden Dienstag und Mittwoch, an denen das Bad wegen defekter Duschen geschlossen bleibt. Maximal 50 Personen dürfen gleichzeitig ins Wasser. Vor allem aber bietet der Konflikt eine Chance, sich mit den eigenen Haltungen auseinanderzusetzen. Was bedeutet Gleichberechtigung in der Praxis? Dürfen – oder müssen – wir manchmal ungleiche Wege gehen, um am Ende mehr Gerechtigkeit zu schaffen?
Die Volksbühne hat mit ihrem Becken nicht nur Wasser in die hitzige Stadt gebracht, sondern auch Öl ins Feuer einer notwendigen gesellschaftlichen Debatte gegossen. Ob die Kosten von 300.000 Euro dafür gerechtfertigt sind, wird jede und jeder selbst bewerten müssen. Sicher ist: Das „Volksbad“ hat gezeigt, dass die Frage, wem der öffentliche Raum gehört und wie wir ihn gemeinsam nutzen wollen, in Berlin nach wie vor brandaktuell ist. Die Diskussion darum ist mindestens so wichtig wie das Abkühlen im Nass.
| Finanzierungsbereich | Betrag in Euro |
|---|---|
| Becken | 90.000 |
| Personal | 210.000 |
| Sicherheit | Included |
| Sanitäranlagen | Included |
| Gesamt | 300.000 |