Die Debatte um bezahlbaren Wohnraum in Berlin hat eine neue politische Front eröffnet. Jetzt greift die Bundesebene ein und stellt sich gegen die Pläne der Stadt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU will mit einem Investitionsschutzgesetz Vergesellschaftungen von Wohnungen deutlich erschweren. Die Berliner Linke hält diesen Vorstoß für offen rechtswidrig.
Das geplante Gesetz würde Regeln aufstellen, die Vergesellschaftungen wie die von Wohnungen faktisch verhindern sollen. Eine Landesregierung müsste laut Dobrindts Plan nachweisen, dass sie alle anderen Mittel für mehr Wohnungen vollständig ausgeschöpft hat. Erst dann wäre eine Vergesellschaftung überhaupt denkbar. Zudem soll die Entschädigung für enteignete Wohnungsunternehmen in voller Höhe und sofort in Geld erfolgen. Die Summe würde sich am aktuellen Verkehrswert der Immobilien orientieren.
Für Niklas Schenker, den mietenpolitischen Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, ist dieser Vorschlag ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. «Der Vorschlag ist aus meiner Sicht so offensichtlich rechtswidrig, dass ein mögliches Gesetz vermutlich nicht einmal beklagt werden müsste», sagte er. Seiner Ansicht nach will der Bund mit hohen Hürden gezielt verhindern, dass Städte wie Berlin eigene Wege im Kampf gegen die Wohnungsnot gehen.
Schenker beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses habe klargestellt, dass ein Gesetz, das einzig auf Verhinderung abziele, juristisch nicht haltbar sei. Ein fairer Ausgleich zwischen Eigentümern und der Allgemeinheit sei das Ziel der Verfassung. Das bedeute auch, dass die Höhe der Entschädigung eine Überführung in Gemeinwirtschaft überhaupt erst ermöglichen müsse.
- Ein Gesetz, das nur auf Verhinderung abzielt
- Hohe Hürden für Vergesellschaftungen
- Entschädigung in voller Höhe und sofort
- Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- Politische Handlungsfähigkeit der Hauptstadt
- Langwieriger politischer Kämpf
Die Berliner Linke sieht den Vorstoß aus dem Bund als direkten Angriff auf die politische Handlungsfähigkeit der Hauptstadt. Die Diskussion um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen bewegt Berlin seit Jahren. Eine Initiative sammelte erfolgreich über 300.000 Unterschriften für ein Volksbegehren. Der Senat prüft seitdem, ob ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden kann. Der Plan aus dem Bundesinnenministerium stellt nun genau diesen Berliner Weg in Frage.
| Aspekt | Situation in Berlin | Bundesebene |
|---|---|---|
| Vergesellschaftungen | Politischer Vorstoß | Gesetzesentwurf |
| Entschädigungszahlungen | Aktueller Verkehrswert | Vollständige Entschädigung |
| Rechtsstreit | Möglich | Ungewiss |
| Unterschriften | Über 300.000 | Nicht betroffen |
Die Drohung aus Berlin ist klar. Sollte das Gesetz auf Bundesebene tatsächlich beschlossen werden, wird es die Pläne der Stadt nicht aufhalten. «Das wird Berlin nicht stoppen», so Schenker. Die Linke bereitet sich bereits auf einen möglichen Rechtsstreit vor. Sie ist überzeugt, dass ein solches Investitionsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance hätte.
Für Mieterinnen und Mieter in Berlin bedeutet dieser Konflikt zwischen Bund und Land vor allem eines: weitere Unsicherheit. Die Hoffnung auf eine schnelle Lösung der Wohnungsnot durch eine Vergesellschaftung rückt in weite Ferne. Stattdessen zeichnet sich ein langer politischer und rechtlicher Kampf ab. Die Frage, wer in der Wohnungspolitik das letzte Wort hat, wird jetzt auf Bundesebene neu verhandelt. Die Antwort wird das Leben Hunderttausender Berliner direkt betreffen.