Plagiatsvorwürfe: Uni Köln prüft Badenbergs Dissertation unter politischem Druck
In der Kölner Universitätsverwaltung läuft derzeit ein Verfahren, das weit über die akademische Welt hinaus Strahlkraft entwickelt hat. Die Universität zu Köln bestätigte auf Anfrage, die Doktorarbeit der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg zu prüfen. Die CDU-Politikerin, die erst seit Mai 2024 Mitglied der Partei ist, hatte selbst um diese Überprüfung gebeten. Dies geschah, nachdem der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber öffentlich gemacht hatte, 83 Textstellen in ihrer 2006 eingereichten juristischen Dissertation als verdächtig einzustufen.
Eine Sprecherin der Hochschule betonte, die Prüfung folge den standardisierten Regularien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur guten wissenschaftlichen Praxis. „Sobald das Ergebnis vorliegt, werden wir darüber informieren“, so die knappe Auskunft. Doch die Uhr tickt laut. Die Vorwürfe wurden genau zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt öffentlich: im heißen Endspurt des Berliner Wahlkampfs zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Badenberg tritt für die CDU im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf an.
Eine politisch aufgeladene Debatte jenseits der reinen Textanalyse
Während die Universität in stiller Arbeit die knapp 20 Jahre alte Schrift untersucht, tobt in Berlin der politische Kampf um Interpretation und Konsequenzen. Der CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers stellte sich demonstrativ hinter seine Kandidatin. „Wer sie kennt, weiß, mit welcher Integrität, Ernsthaftigkeit und Professionalität sie ihr Amt ausübt“, ließ er über die Deutsche Presse-Agentur verlauten.
Ganz anders die oppositionelle AfD im Berliner Abgeordnetenhaus. Deren Fraktion forderte prompt Badenbergs Rücktritt. Sollte die Universität den Doktortitel aberkennen, sei die Senatorin „nicht mehr tragbar“, erklärte der rechtspolitische Sprecher Marc Vallendar dem Tagesspiegel. Die Attacke ist persönlich und hat historische Tiefe. Nach ihrer Promotion arbeitete Badenberg ab 2006 beim Bundesamt für Verfassungsschutz. In leitender Funktion im Bereich Rechtsextremismus und Terrorabwehr war sie maßgeblich an der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall beteiligt.
Dieses politische Spannungsfeld erklärt die Schärfe der Auseinandersetzung. Die AfD ging sogar einen Schritt weiter und reichte Klage gegen Badenberg beim Berliner Verfassungsgerichtshof ein. Der Vorwurf: Die Justizsenatorin habe in einem Zeitungsinterview ihr Neutralitätsgebot verletzt, indem sie die AfD als „Gefahr für unseren demokratischen Rechtsstaat“ bezeichnete und der Partei so das Recht auf eine „faire Teilnahme“ an der Wahl genommen habe.
Was genau ist in der Dissertation beanstandet worden?
Eine erste fachliche Einschätzung zu den Vorwürfen lieferte der Jurist und Journalist Dr. Jochen Zenthöfer gegenüber der Zeitschrift Legal Tribune Online. Seiner Analyse nach könnten bei 32 der 83 von Weber monierten Textstellen Täuschungen, also Plagiate, vorliegen. Weitere elf Stellen müssten im Gesamtkontext der Arbeit genauer geprüft werden.
Allerdings relativierte Zenthöfer auch pauschal erhobene Vorwürfe. Bei vielen beanstandeten Formulierungen handele es sich um familien- oder verfassungsrechtliches „Allgemeingut“ aus der Rechtsprechung, dessen Einordnung schwierig sei. Zudem kritisierte er die Methodik Stefan Webers. Dieser treibe die Zahl der Plagiatsstellen „künstlich in die Höhe“, indem er Fundstellen in mehrere Absätze unterteile und separat aufliste. Nicht plagiatsfähig seien zudem Elemente wie die Danksagung oder der Klappentext.
Badenberg selbst verwies gegenüber der dpa darauf, die Arbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ angefertigt zu haben. Die nun anstehende Prüfung der Universität Köln wird zeigen, ob dieser Gewissensspruch nach den Maßstäben wissenschaftlicher Arbeit Bestand hat.
Ein Prüfverfahren unter der Lupe: Was kommt auf Berlin zu?
Das Ergebnis der universitären Prüfung wird nicht nur über den akademischen Grad einer Politikerin entscheiden, sondern unmittelbare Folgen für die Berliner Politiklandschaft haben. Sollte die Universität zu Köln gravierende Mängel feststellen und den Doktortitel aberkennen, würde der politische Druck auf Badenberg enorm steigen. In einer solchen Situation wäre ein Verbleib im Amt des Justizsenators, das besondere Integrität und Vertrauen erfordert, kaum mehr denkbar – unabhängig vom Ausgang der Wahl.
Sollte die Prüfung hingegen Entlastung bringen oder nur geringfügige formale Mängel aufdecken, würde dies der CDU und ihrer Kandidatin im Endspurt des Wahlkampfs Rückenwind geben. Die AfD-Klage vor dem Verfassungsgerichtshof bleibt davon zunächst unberührt und wird einen eigenen, langwierigen Rechtsweg gehen.
Für die Wählerinnen und Wähler in Berlin wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf. Er berührt das Vertrauen in die Integrität von Spitzenpolitikern und die Verzahnung von akademischer Vergangenheit und politischer Verantwortung. Die Universität Köln trägt mit ihrer sorgfältigen Prüfung nun eine hohe Verantwortung. Ihr Urteil muss wissenschaftlich wasserdicht sein, denn es wird in einer hochpolitischen Arena gelesen werden. Bis dahin bleibt die Berliner Justizsenatorin eine Politikerin unter besonderer Beobachtung – von der Wissenschaft, der Opposition und der eigenen Partei gleichermaßen.
Wichtige Punkte zu den Vorwürfen:
- 83 Textstellen als verdächtig eingestuft
- Prüfung folgt DFG-Regularien
- Badenberg fordert Überprüfung selbst
- Politischer Druck vor Wahlen
- AfD fordert Rücktritt
- Klage beim Verfassungsgerichtshof
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Überprüfung | Durch die Universität zu Köln |
| Ergebnis | Entscheidungsrelevant für die politische Landschaft |
| Opposition | AfD fordert Rücktritt und erhebt Klage |
| Prüfungskriterien | DFG-Regularien zur guten wissenschaftlichen Praxis |
| Vorwurf | Plagiate und Täuschungen |
| Badenbergs Aussage | Arbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ |