Die funkelnde Netzskulptur „A Sky full of Hope“ hängt seit wenigen Wochen über dem pulsierenden Verkehrsknotenpunkt Konstablerwache. Was für die einen ein poetisches Symbol der Hoffnung und ein neues Wahrzeichen für Frankfurt ist, löste bei anderen eine Welle der Kritik aus. Im Zentrum der Debatte stehen nicht nur der künstlerische Wert, sondern ganz handfeste Fragen: Warum hat die Stadt 2,3 Millionen Euro für dieses temporäre Kunstwerk ausgegeben? Und warum wurde der Auftrag dafür nicht öffentlich ausgeschrieben?
Als die ersten Bilder der illuminierten Netze in den sozialen Medien auftauchten, war die Reaktion gespalten. Unter Posts der Stadt Frankfurt und lokaler Medienhäuser sammelten sich hunderte Kommentare. Viele Nutzerinnen und Nutzer zeigten sich beeindruckt von der Lichtinstallation. Andere fragten ungläubig nach den Kosten oder schlugen vor, das Geld stattdessen für sozialen Wohnungsbau, die Sanierung von Schulen oder die Unterstützung von Obdachlosen einzusetzen.
Die Verwaltung, vertreten durch Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD), verweist auf einen konkreten finanziellen und politischen Rahmen. Die Mittel seien im Rahmen der „Initiative Innenstadt“ bereits 2022 bereitgestellt worden, um das Stadtzentrum nach der Corona-Pandemie zu beleben. Ein Teil dieser Initiative war die Illumination öffentlicher Plätze. Da nicht alle Gelder abgerufen wurden, flossen sie in einen Nachtragshaushalt 2025. Dort tauchte ein Posten „Innenstadtilluminierung anlässlich World Design Capital 2026“ auf – ohne dass das Stadtparlament konkret über die Netzskulptur an der Konstablerwache debattierte oder abstimmte.
„Es handelt sich um Geld, das im Stadtmarketing gewissermaßen übrig war für die Illumination unserer Stadt“, erklärt Hartwig im Interview mit dem Hessischen Rundfunk. Ihrer Argumentation nach steht dieses Geld explizit für diesen Zweck zur Verfügung und fehlt daher nicht an anderer Stelle. Ein Sprecher des Finanzdezernates präzisiert jedoch: Nicht verwendete Haushaltsmittel verfallen nicht einfach. Sie stehen der Stadt weiter zur Verfügung und können für andere Projekte neu verplant werden. Diese technische Unterscheidung ist der Kern des Streits. Die einen sehen eine zweckgebundene, sinnvolle Investition in das Stadtbild. Die anderen fragen, ob dieser Zweck – eine dreijährige temporäre Lichtinstallation – im Verhältnis zu anderen drängenden städtischen Aufgaben der richtige ist.
Noch brisanter ist die Frage nach der Vergabe. Das Kulturdezernat vergab den Auftrag direkt an die international bekannte US-Künstlerin Janet Echelman und eine mit ihr kooperierende Frankfurter Agentur. Eine öffentliche Ausschreibung oder einen künstlerischen Wettbewerb gab es nicht. Die Begründung der Stadt: Aufgrund der Einzigartigkeit des Kunstwerks und der speziellen Technik komme nur diese Künstlerin infrage. Zudem habe Echelman auf der Zusammenarbeit mit dieser speziellen Agentur bestanden.
Vergaberechtsexperten sehen diese Praxis kritisch. „Auch für die Beschaffung von Kunst gilt das Vergaberecht“, stellt Jonas Kollewe, ein auf Frankfurt spezialisierter Rechtsanwalt für Vergaberecht, klar. Ab einem Schwellenwert von 750.000 Euro hätte demnach grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden müssen. Zwar gebe es Ausnahmen für einzigartige künstlerische Leistungen, diese seien aber sehr eng auszulegen. „Der Auftrag, einen Platz kunstvoll zu illuminieren, dürfte von einer Vielzahl renommierter Künstler erfüllt werden“, so Kollewe. Seiner Ansicht nach hätte die Stadt einen Gestaltungswettbewerb durchführen können – ein in der Kreativbranche übliches und transparentes Verfahren.
Die mangelnde Transparenz setzt sich bei der Aufschlüsselung der Kosten fort. Die Stadt nennt eine Gesamtsumme von 2,3 Millionen Euro, teilt aber nicht mit, wie viel davon als Honorar an die Künstlerin fließt, wie hoch die Mietkosten für das LED-Netz für drei Jahre sind oder welcher Anteil auf Planung und Installation entfällt. Auf Nachfrage des Hessischen Rundfunks beruft sich das Kulturdezernat auf das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Eine Offenlegung der Vertragsdetails könne die wirtschaftlichen Interessen der Künstlerin und der Agentur beeinträchtigen, insbesondere bei künftigen Vergabeverfahren. Ob diese Argumentation vor Gericht Bestand hätte, ist unter Juristen umstritten. In Hamburg etwa sah sich die Stadtverwaltung vor einigen Jahren nach einem Rolling-Stones-Konzert massivem politischen Druck ausgesetzt, den Vertrag mit dem Veranstalter offenzulegen. Schließlich wurde er auf dem Transparenzportal der Stadt veröffentlicht.
Die Debatte in Frankfurt offenbart ein grundsätzliches Spannungsfeld kommunaler Kulturpolitik. Einerseits soll eine weltoffene Metropole wie Frankfurt mit innovativer Kunst im öffentlichen Raum glänzen und internationale Strahlkraft entwickeln – gerade als „World Design Capital 2026“. Andererseits wächst in der Bevölkerung die Erwartung an transparente Entscheidungsprozesse und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, besonders in Zeiten knapper Kassen. Die Kritik kommt nicht nur aus der Bevölkerung. Die Linke im Stadtparlament und der Steuerzahlerbund Hessen hatten bereits im vergangenen Jahr beanstandet, dass für die „World Design Capital“ zusätzliche Millionen bereitgestellt wurden, obwohl das Parlament bereits sechs Millionen Euro bewilligt hatte.
Die Installation an der Konstablerwache bleibt vorerst drei Jahre hängen. Die Diskussion darüber, wie Frankfurt mit Kunst im öffentlichen Raum umgeht, wie es seine Mittel einsetzt und wie transparent es dabei ist, wird die Stadt jedoch länger beschäftigen. Sie wirft Fragen auf, die über dieses eine Projekt hinausgehen: Wie viel Mitspracherecht haben Bürgerinnen und Bürger bei millionenschweren Projekten in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld? Wann ist der direkte Auftrag an einen Künstler gerechtfertigt, und wann braucht es den Wettbewerb? Und wie findet eine Stadt die Balance zwischen ambitionierter kultureller Selbstdarstellung und der Sorge um das Gemeinwohl? Die Frankfurterinnen und Frankfurter verdienen klare Antworten – nicht nur in den sozialen Netzwerken, sondern in den demokratischen Gremien ihrer Stadt.
- Die Kosten der Skulptur
- Das Vergabeverfahren
- Die Rolle der Stadtverwaltung
- Die Reaktionen in den sozialen Medien
- Die Bedeutung der Transparenz
- Die Erwartungen der Bürger
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Künstler | Janet Echelman |
| Kosten | 2,3 Millionen Euro |
| Projektlaufzeit | 3 Jahre |
| Stadtinitiative | Initiative Innenstadt |
| Öffentliche Ausschreibung | Nein |
| Kritik | Transparenz und Haushaltspolitik |